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Urlaub Tollwut

von Yvonne H.

Sehr geehrte Damen und Herren, muss eine Tollwutimpfung (Erstimpfung ca 2 Jahre her) vor Reisen immer aufgefrischt werden oder genügt ein "Beleg" vom Tierarzt, dass der Hund bereits immun ist? MfG Yvonne

Tierärztin Dr. Bettina Schmidt

Antwort von Tierärztin Dr. Bettina Schmidt

Liebe Frau H.-W.,
für den Reiseverkehr innerhalb Europas muss der Hund einen Mikrochip haben und eine gültige Tollwutimpfung, die im blauen EU-Heimtierpass eingetragen ist. Der gelbe Impfpass ist im Reiseverkehr nicht gültig. Die Gültigkeit der Tollwutimpfung richtet sich nach den Angaben des Impfstoffherstellers und der entsprechenden Eintragung Ihres Tierarztes. Ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie den Hund erneut gegen Tollwut impfen lassen und haben dann aber eine Wartezeit bis zur Ausreise von 21 Tagen.
Keinesfalls sollte man auf "Glück" an der Grenze hoffen, denn im schlimmsten Fall kann ein Hund nicht wieder nach Deutschland einreisen oder Sie können erst gar nicht in Nachbarländer einreisen.
Für Länder, die nicht zur EU gehören, gelten weitere Vorschriften und außerdem ist dann auch eine Bestimmung des Antikörpertiters gegen Tollwut im Vorfeld erforderlich.
Viele Grüße, B. Schmidt
 

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