zurück zur Übersicht Maulkorbpflicht 29.09.2009 von Hannelore W. Hallo Frau Fries, ich möchte gerne wissen, ob für Schäferhunde eine Maulkorbpflicht besteht. Unser Nachbar hat eine sehr aggressive Schäferhündin, allen Nachbarn ist der Hund nicht geheuer. Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 3 des Landeshundegesetzes von NRW müssen „gefährliche Hunde“ ab dem sechsten Lebensmonat einen Maulkorb oder eine ähnliche Vorrichtung, die das Beißen verhindert, tragen. „Gefährliche Hunde“ im Sinne dieses Gesetzes sind die dort aufgeführten, wozu der Schäferhund nicht zählt, oder solche Hunde, die –unabhängig von der Rasse- bereits auffällig geworden sind, z.B. durch das Beißen eines Menschen. Sie und Ihre Nachbarn sollten sich mit dem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung setzen und die Situation schildern. Das Ordnungsamt kann bei einem begründeten Verdacht entsprechende Maßnahmen einleiten oder dem Halter Auflagen erteilen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 3 des Landeshundegesetzes von NRW müssen „gefährliche Hunde“ ab dem sechsten Lebensmonat einen Maulkorb oder eine ähnliche Vorrichtung, die das Beißen verhindert, tragen. „Gefährliche Hunde“ im Sinne dieses Gesetzes sind die dort aufgeführten, wozu der Schäferhund nicht zählt, oder solche Hunde, die –unabhängig von der Rasse- bereits auffällig geworden sind, z.B. durch das Beißen eines Menschen. Sie und Ihre Nachbarn sollten sich mit dem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung setzen und die Situation schildern. Das Ordnungsamt kann bei einem begründeten Verdacht entsprechende Maßnahmen einleiten oder dem Halter Auflagen erteilen.