zurück zur Übersicht Verstorbener Hundehalter schuldet mir Geld 06.02.2013 von Tim H. Hallo, habe letztes jahr für einen Freund die Tierarztrechnung für eine wichtige OB bei seinem Hund Übernommen - Nachweislich! diese wollte er bei mir in Raten abbezahlen. Leider ist er überraschent Verstorben und die komplette Familie von Ihm hat das Erbe ausgeschlagen wollen aber den Hund behalten. hätte ich Anspruch auf den Hund, da ich die OP`s bezahlt durch die der Hund überhapt noch am leben ist und die Familie den kosten nicht tragen möchte? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kann ich Ihnen in diesem traurigen Fall keine positive Einschätzung geben. Die Schulden, die Ihr verstorbener Bekannter bei Ihnen hatte, gehören zum Nachlass und müssten daher von dem Erben bzw. der Erbengemeinschaft übernommen werden. Da Sie jedoch schreiben, dass alle Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben, nehme ich an, dass die Erbschaft überschuldet war. Wenn alle Erben ausgeschlagen und keine weiteren Erben mehr zu finden sind, tritt automatisch der Staat die Erbschaft an, da dies in den §§ 1936 und 1964 BGB normiert ist. Allerdings ist der Staat berechtigt die bestehenden Verbindlichkeiten nur aus dem vorhandenen Guthaben zu begleichen und weitergehende Schulden abzulehnen. Daher wird Ihnen in Ihrem Fall dies wahrscheinlich nicht weiterhelfen. Einen Anspruch auf Herausgabe des Hundes aufgrund Ihres privaten Darlehnens haben Sie nicht. Rein rechtlich ist der Staat nun Eigentümer des Hundes, da auch Haustiere in die Erbmasse gehören. Versuchen Sie sich mit der Familie gütlich zu einigen und halten das Ergebnis zu Beweiszwecken schriftlich fest.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kann ich Ihnen in diesem traurigen Fall keine positive Einschätzung geben. Die Schulden, die Ihr verstorbener Bekannter bei Ihnen hatte, gehören zum Nachlass und müssten daher von dem Erben bzw. der Erbengemeinschaft übernommen werden. Da Sie jedoch schreiben, dass alle Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben, nehme ich an, dass die Erbschaft überschuldet war. Wenn alle Erben ausgeschlagen und keine weiteren Erben mehr zu finden sind, tritt automatisch der Staat die Erbschaft an, da dies in den §§ 1936 und 1964 BGB normiert ist. Allerdings ist der Staat berechtigt die bestehenden Verbindlichkeiten nur aus dem vorhandenen Guthaben zu begleichen und weitergehende Schulden abzulehnen. Daher wird Ihnen in Ihrem Fall dies wahrscheinlich nicht weiterhelfen. Einen Anspruch auf Herausgabe des Hundes aufgrund Ihres privaten Darlehnens haben Sie nicht. Rein rechtlich ist der Staat nun Eigentümer des Hundes, da auch Haustiere in die Erbmasse gehören. Versuchen Sie sich mit der Familie gütlich zu einigen und halten das Ergebnis zu Beweiszwecken schriftlich fest.