zurück zur Übersicht Freilaufende Hunde attackieren angeleinten 13.02.2013 von Heike C. Sehr geehrtes Service-Team! Wir haben seit sieben Jahren eine schwarze Labrador/Huskymix Hündin und vom ersten Tag an wird das Gerücht von anderen Hundehaltern verbreitet, sie sei bissig und agressiv.Durch dieses ständige Mobbing traue ich mich kaum noch auf die Straße, verhalte mich natürlich unsicher, wenn uns fremde Hunde entgegenkommen, und ich lasse sie nicht mehr von der Leine.Die meisten Hundebesitzer halten jedoch auch auf öffentlichen Wegen nichts von der Leinenpflicht und uns kommen immer wieder unangeleinte Hunde entgegen, die meinen angeleinten Hund attackieren, mehrmals wurde sie dabei bereits gebissen.Deshalb reagiert sie jetzt unsicher und gereizt auf unangeleinte Hunde, die sie bedrängen, oder bellt fremde Hunde kurz an.Trotz meiner Bitten ihre Hunde anzuleinen, fühlen sich diese "Tierfreunde" im Recht und meinen die Leinenpflicht gelte nur für andere und lassen ihre Hunde weiter laufen, werden meist auch noch unverschämt, weil sie meinen, das ich mit dem größeren Hund ohnehin im Nachteil wäre, wenn das Veterinäramt eingeschaltet würde. Nachfragen beim Ordnungsamt waren sinnlos, man interessiert sich nicht für die Probleme von Leuten mit großen Hunden, man riet mir allen Ernstes meinen Hund in dieser kritischen Situation abzuleinen, was unweigerlich zu einer Beisserei führen würde.Ich fühle mich von den zuständigen Behörden im Stich gelassen, dachte ich doch, die Leinenpflicht gelte für alle Hunde!Welche rechtlichen Konsequenzen hat es für mich, wenn mein Hund in dieser Situation zuschnappt und welche Folgen(Tierarztkosten,Wesenstest etc.)kommen dann auf mich zu? MfG Heike Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist die geschilderte Situation, dass viele Hundehalter die Leinenpflicht ignorieren und noch nicht mal auf die Bitte den Hund in einer Einzelsituation anzuleinen reagieren ein alltäglich zu betrachtendes Phänomen. Dies bringt Hundehalter, die den eigenen Hund, aus welchen Gründen auch immer nicht ableinen können, und deren Hunde mitunter in brenzlige Situationen, aus denen sich auch Beißerein ergeben können. Für den Fall, dass Ihr Hund tatsächlich zuschnappt und einen anderen Hund verletzt, sind Sie als Halterin gemäß § 833 BGB verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die ihr Hund verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes bzw. des Halters abgezogen werden, so dass Sie dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten müssten. Vorliegend könnte das rücksichtslose Verhalten des anderen Hundehalters, seinen Hund trotz Ihrer Bitte nicht anzuleinen, dazu führen, dass Sie nur einen Teil seines Schadens zu erstattet hätten. Allerdings müssten Sie seine Mitschuld beweisen können, was in der Praxis nur Möglich ist, wenn Sie Zeugen hierfür haben. Sollte der geschädigte Hundehalter Sie beim Ordnungsamt anzeigen, könnte das Ordnungsamt je nach Umständen des Einzelfalles eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht und die Überprüfung der Gefährlichkeit des Hundes durch einen Amtsveterinär anordnen. Es ist gut nachvollziehbar, dass Sie selbst mittlerweile unsicher und ängstlich sind und Ihren Hund nicht mehr ableinen. Da sich Ihr Stress auf den Hund überträgt, der aufgrund des Angeleintseins nicht artgerecht handeln kann (fliehen, sich verteidigen, sich unterwerfen etc.) könnten Sie überlegen eine Hundeschule zu besuchen, um einen Beißvorfall zu vermeiden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist die geschilderte Situation, dass viele Hundehalter die Leinenpflicht ignorieren und noch nicht mal auf die Bitte den Hund in einer Einzelsituation anzuleinen reagieren ein alltäglich zu betrachtendes Phänomen. Dies bringt Hundehalter, die den eigenen Hund, aus welchen Gründen auch immer nicht ableinen können, und deren Hunde mitunter in brenzlige Situationen, aus denen sich auch Beißerein ergeben können. Für den Fall, dass Ihr Hund tatsächlich zuschnappt und einen anderen Hund verletzt, sind Sie als Halterin gemäß § 833 BGB verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die ihr Hund verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes bzw. des Halters abgezogen werden, so dass Sie dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten müssten. Vorliegend könnte das rücksichtslose Verhalten des anderen Hundehalters, seinen Hund trotz Ihrer Bitte nicht anzuleinen, dazu führen, dass Sie nur einen Teil seines Schadens zu erstattet hätten. Allerdings müssten Sie seine Mitschuld beweisen können, was in der Praxis nur Möglich ist, wenn Sie Zeugen hierfür haben. Sollte der geschädigte Hundehalter Sie beim Ordnungsamt anzeigen, könnte das Ordnungsamt je nach Umständen des Einzelfalles eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht und die Überprüfung der Gefährlichkeit des Hundes durch einen Amtsveterinär anordnen. Es ist gut nachvollziehbar, dass Sie selbst mittlerweile unsicher und ängstlich sind und Ihren Hund nicht mehr ableinen. Da sich Ihr Stress auf den Hund überträgt, der aufgrund des Angeleintseins nicht artgerecht handeln kann (fliehen, sich verteidigen, sich unterwerfen etc.) könnten Sie überlegen eine Hundeschule zu besuchen, um einen Beißvorfall zu vermeiden.