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Sterilisation

von Sabine B.

Sehr geehrte Frau Fries, Wir haben seit einem Jahr eine 15 Monate alte Flatdoodle Hündin, von einer Züchterin aus Koblenz. In unserem Kaufvertrag gibt es eine Klausel, das wir die Hündin erst nach der 4. Läufigkeit sterilisieren lassen dürfen. Ist das rechtlich zulässig? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüssen Sabine

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Unabhängig davon, was in Kaufverträgen oder Tierschutzverträgen zu einer Kastration geregelt ist, gilt § 6 Abs. 1 Tierschutzgesetz, wonach das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres verboten ist. Hiervon nennt der Paragraf wenige Ausnahmen. Insbesondere gilt das Verbot nicht, wenn der Eingriff nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder er bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen. Eine grundsätzliche Pflicht zur Kastration im Vertrag verstößt daher gegen das Verbot des § 6 Tierschutzgesetz. Um zu prüfen, ob die Klausel in Ihrem Vertrag unwirksam ist, muss zunächst der Vertrag eingesehen und die konkrete Formulierung überprüft werden. Des Weiteren wäre zu prüfen, ob es sich um eine vorformulierte Klausel handelt oder ob diese Regelung individuell zwischen Ihnen und der Verkäuferin vereinbart wurde und aus welchem Grunde.

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