zurück zur Übersicht Es geht um meinen Hund 04.03.2013 von Catherine L. Hallo, Ich habe einen Hund ( Duke) ich habe den kleinenseit dem er geboren. meine Mutter hat ihn bei ihren anderen Hunden und gibt ihn mir nicht raus sie schlägt die Hunde und ich bekomme ihn einfach nicht sie gibt ihn mir nicht raus soweit ich weiss ist er auf mich bei tasso eingetragen gehört mir dann nicht der hund recht mäßig. ??? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider lässt sich Ihre Frage ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht so einfach beantworten. Ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihre Mutter haben, hängt davon ab, ob Sie Eigentümerin des Hundes sind und dies nachweisen können. Die Registrierung des Hundes bei TASSO allein stellt keinen Eigentumsnachweis dar. Jedoch in Verbindung mit anderen Dokumenten, die auf Ihren Namen ausgestellt, z.B. Kaufvertrag, Hundesteuerbescheid, Versicherungspolice, Tierarztrechnungen etc. kann versucht werden, Ihr Eigentum zu beweisen. Sie sollten Ihre Mutter zu Beweiszwecken schriftlich (als weder per sms noch per E-Mail) auffordern Ihnen Hund unverzüglich herauszugeben und Ihr verbieten Ihren Hund zu schlagen. Sollte Ihre Mutter sich weigern und z.B. behaupten Sie hätten Ihr den Hund geschenkt o.ä. sollten Sie sich über das weitere Vorgehen anwaltlich beraten lassen, da die Prüfung und der Nachweis der Eigentumsverhältnisse sehr kompliziert ist. Unabhängig davon könnten Sie theoretisch eine Strafanzeige gegen Ihre Mutter wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erstatten. Wichtig ist dabei ist jedoch, dass Sie selbst bezeugen können sollten, dass Ihre Mutter die Hunde schlägt, eine reine Vermutung reicht dafür nicht aus und könnte unter Umständen eine strafbare Beleidung o.ä. darstellen. Behauptungen, die man nur vom Hörensagen kennt, sollte man immer kritisch hinterfragen und nicht ohne weiteres übernehmen. Ob eine Strafanzeige gegen Ihre Mutter taktisch sinnvoll ist, um Ihren Hunde zurückzuerhalten, müsste ebenfalls überprüft werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider lässt sich Ihre Frage ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht so einfach beantworten. Ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihre Mutter haben, hängt davon ab, ob Sie Eigentümerin des Hundes sind und dies nachweisen können. Die Registrierung des Hundes bei TASSO allein stellt keinen Eigentumsnachweis dar. Jedoch in Verbindung mit anderen Dokumenten, die auf Ihren Namen ausgestellt, z.B. Kaufvertrag, Hundesteuerbescheid, Versicherungspolice, Tierarztrechnungen etc. kann versucht werden, Ihr Eigentum zu beweisen. Sie sollten Ihre Mutter zu Beweiszwecken schriftlich (als weder per sms noch per E-Mail) auffordern Ihnen Hund unverzüglich herauszugeben und Ihr verbieten Ihren Hund zu schlagen. Sollte Ihre Mutter sich weigern und z.B. behaupten Sie hätten Ihr den Hund geschenkt o.ä. sollten Sie sich über das weitere Vorgehen anwaltlich beraten lassen, da die Prüfung und der Nachweis der Eigentumsverhältnisse sehr kompliziert ist. Unabhängig davon könnten Sie theoretisch eine Strafanzeige gegen Ihre Mutter wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erstatten. Wichtig ist dabei ist jedoch, dass Sie selbst bezeugen können sollten, dass Ihre Mutter die Hunde schlägt, eine reine Vermutung reicht dafür nicht aus und könnte unter Umständen eine strafbare Beleidung o.ä. darstellen. Behauptungen, die man nur vom Hörensagen kennt, sollte man immer kritisch hinterfragen und nicht ohne weiteres übernehmen. Ob eine Strafanzeige gegen Ihre Mutter taktisch sinnvoll ist, um Ihren Hunde zurückzuerhalten, müsste ebenfalls überprüft werden.