zurück zur Übersicht befristeter Wesenstest 07.03.2013 von Theresa C. Hallo, ich habe mit meinen American Staffordshire Terrier vor ca 4 Jahren den Wesenstest absolviert. Er bekam eine Maulkorb- und Leinenbefreiung. Jedoch ist diese nur bis zum Oktober 2013 gültig ( was mir erst letztes Jahr aufgefallen ist ). Mein Hund ist bis heute nicht ordnungswiedrig in Erscheinung getreten!! MUSS ich nun im Oktober einen neuen Wesenstest machen, oder könnte die Befreiung der Anlein- und Maulkorbpflicht auch so vom Ordnungsamt verlängert werden, da es bis jetzt keine Vorfälle mit meinem Hund gegeben hat? Ich fände es eine Frechheit, wenn ich erneut Geld, Zeit und den Stress für mein Tier investieren müsste! Weshalb der Wesentest damals nur befristet ausgestellt wurde, weiß ich nicht. Der Wesenstest verlief ohne Probleme, erst als ich mit dem "Zertifikat" zu meinem regionalen Ordnungsamt gegangen bin, erteilte dieses die Befristung. Vielen Dank im vorraus für Ihre Antwort. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist durchaus üblich, dass Ordnungsämter zunächst eine befristete Leinen- und Maulkorbbefreiung erteilen und dann nach Ablauf der Frist eine unbefristete Befreiung erteilen, wenn in diesem Zeitraum keine Vorfälle mit dem Hund aktenkundig geworden sind. Dieses Vorgehen entspricht den Möglichkeiten der §§ 4 und 5 des Landeshundegesetzes NRW. Achten Sie daher unbedingt darauf rechtzeitig vor Ablauf der Frist eine unbefristete Leinen- und Maulkorbbefreiung zu beantragen bzw. die Anordnungen in dem Bescheid des Ordnungsamtes zu befolgen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist durchaus üblich, dass Ordnungsämter zunächst eine befristete Leinen- und Maulkorbbefreiung erteilen und dann nach Ablauf der Frist eine unbefristete Befreiung erteilen, wenn in diesem Zeitraum keine Vorfälle mit dem Hund aktenkundig geworden sind. Dieses Vorgehen entspricht den Möglichkeiten der §§ 4 und 5 des Landeshundegesetzes NRW. Achten Sie daher unbedingt darauf rechtzeitig vor Ablauf der Frist eine unbefristete Leinen- und Maulkorbbefreiung zu beantragen bzw. die Anordnungen in dem Bescheid des Ordnungsamtes zu befolgen.