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Käufer möchte Schutzgebühr zurück erstattet haben...ist aber nicht mehr in Besitz des Hundes!

von Marie S.

Hallo, wir haben unseren Hund aus privaten Gründen verkaufen müssen. Haben uns dazu einen Tierschutzvertrag aus dem Internet geholt. Es lief alles einwandfrei ab, der Käufer war mit dem Hund zufrieden und wollte ihn für den Hundesport nutzen. Nach ca. 1 Woche rief er an und meinte der Hund habe schwere HD an der linken Hüfte. Was wir schwer glauben konnten, da dem Hund mit 9 Monaten davon nichts anzumerken war. Auch als er den Hund abholte, sah selbst er nichts als jahrelanger Hundekenner und Führer. Nun schickte er uns den Befund nach Hause und dort stand, dass die rechte Hüfte HD-befallen ist. Hinzu kommt, dass der Befund uns irgendwie komisch erscheint, da dort gewisse Sachen weggestrichen wurden. Er meinte, wir sollen den Hund abholen, er könne ihn nicht als Sporthund benutzen. Wir konnten den Hund aber nicht zurück nehmen. Also meinte er einen Tag später, er habe jemanden gefunden, der ihn geschenkt nehmen würde. Diesem habe ich als vorherige Besitzerin zugestimmt. Nun möchte er seine Schutzgebühr wieder haben. Nun die Frage, kann er so einfach von einem Tierschutzvertrag zurücktreten, denn im Tierschutzvertrag steht drin, dass Schutzgebühren und Aufwandsentschädigungen bei Rücknahme des Tieres nicht zurück erstattet werden. Hat er ein Recht dieses Geld zurück zu fordern, nur weil das Tier auf einmal nicht mehr seinen Ansprüchen entspricht? Danke im Voraus. Mit freundlichem Gruß

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

An diesem Beispiel zeigt es sich –leider- mal wieder sehr deutlich, dass Verträge und Formulare, die man im Internet findet und ungeprüft nutzt, auch ihre Tücken haben können. So haben Sie anscheinend eine Regelung in ihrem Vertrag, der die Folgen einer möglichen Rücknahme des Hundes regelt, obwohl sie den Hund doch abgeben mussten und klar gewesen sein dürfte, dass sie ihn gar nicht zurücknehmen können. Eine fundierte Antwort ist ohne Vorlage des gesamten Vertragstextes nicht möglich. In Ihrem Fall, wobei ich davon ausgehe, dass Sie keine Züchterin sind, dürfte der Käufer aber keinen Nutzen aus diesem Vertrag ziehen können. Der zweifelhafte ärztliche Befund, der gesamte Ablauf sowie die Klausel, dass die Schutzgebühr nicht zurückerstattet wird, spricht gegen das Recht des Käufers auf Rückzahlung der Schutzgebühr. Sie sollten das geforderte Geld nicht zahlen. Sollte er das Geld tatsächlich einklagen oder einen Anwalt einschalten, sollten Sie sich ebenfalls anwaltlich vertreten lassen, da eine Überprüfung des Vertragstextes notwendig ist.

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