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Hundbegegnung - uneinsichtiger Halter

von Roswitha R.

Sehr geehrte Frau Fries, kürzlich war ich mit meinen beiden Windhunden auf einer großen Wiese hier in unserem Ort zum Spaziergang unterwegs. Da man sich dort eigentlich täglich mit Menschen trifft, die auch Hunde haben, kann man dort seine Vierbeiner ohne Leine laufen lassen da man sich ja kennt. Ab und an sind natürlich auch mal neue Gesichter und auch neue Hunde dort. Da meine Hündin sehr unsicher ist, nehme ich sie bei solchen Kontakten immer erstmal an die Leine um ihr Verhalten einen Moment einschätzen zu können. Nun.... an diesem besagten Tag trafen wir auf einen neuen Hundehalter mit 3 ausgewachsenen Labrador Rüden. Alle 3 Rüden sprangen meinen eigenen Rüden an und haben ihn permanent aufgeritten. Ich habe mir das eine Weile angeschaut und dann den Besitzer höflich gebeten seine Hunde bitte wegzunehmen oder anzuleinen. Er meinte nur, das sei normales Hundeverhalten und das müsse mein Hund sich eben gefallen lassen. Ich bat ihn nochmals seine Hunde bitte anzuleinen, da meine Rüde ständig Schutz bei mir suchte und meine Hündin mittlerweile an der Leine anfing zu zerren. Und das gleiche wieder, er sehe das nicht ein, ich solle einfach meinen Weg weitergehen mein Hund würde mir ja dann sicherlich folgen. Dies ging dann noch Minuten, mein Hund konnte mir gar nicht folgen, da die 3 ihn immer wieder einkreisten. Andere Besitzer haben sich dann schon beschwert, er solle doch so vernünftig sein und seine Hunde anleinen. Keine Reaktion nur ein Lächeln mit der Aussage, hier habe ja sowieso keiner Ahnung was Hundeerziehung betrifft. Nun meine Frage, wie kann ich in Zukunft in so einer Situation reagieren, ich fühle mich bedrängt und würde sowas gerne dem hiesigen Ordnungsamt melden. Ich weiss nur nicht ob dies einen Sinn machen würde. Für einen Rat wäre ich sehr dankbar. Mfg

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Im Zuge der gegenseitigen Rücksichtnahme sollte jeder seinen Hund bei einer Begegnung mit einem fremden Hund zunächst anleinen. Eine solche Situation im Nachhinein zu bewerten ist schwierig. Auch wenn das Verhalten der fremden Hunde wahrscheinlich tatsächlich ein „normales“ Hundeverhalten war, so musste der Halter jedoch Ihrer Aufforderung, die Einwirkung auf Ihr Eigentum zu unterlassen, nachkommen. Ob eine Meldung beim Ordnungsamt sinnvoll ist, hängt davon ab, was Sie damit erreichen wollen. Da es zu keinem Beißvorfall gekommen ist, werden keine behördlichen Maßnahmen angeordnet werden können. Als reine Information könnte diese Meldung jedoch für die Zukunft wertvoll werden, wenn es tatsächlich zu einem Beißvorfall kommt. Falls Sie sich dafür entscheiden, sollten Sie den Vorfall schriftlich melden.

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