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Hund einfach verkauft

von Linsey S.

Hallo, es ist nun leider schon einige Monate her, als wir unseren Chester, einen Beagle-Mix Rüden verkaufen mussten. Wir haben einen Tiervertrag abgeschlossen. Der besagte Mann hat ihn für 100 € gekauft und einige Wochen später für 600 € weiterverkauft obwohl in dem Vertag stand, dass er ihn nicht weitergeben darf ohne Absprache mit uns. Die Dame die ihn jetzt hat, hat schon mehrere tausend Euro beim Tierarzt bezahlt, aufgrund eines Nierenversagens, da der besagte Mann ihn nie rausgelassen hat und Chester wohl immer "zu lange" eingehalten hat. Kann man gegen diesen Mann vorgehen, auch wenn es schon länger her ist? MfG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Indem Sie mit dem Käufer einen Kaufvertrag abgeschlossen, den Hund übergeben und im Gegenzug den Kaufpreis erhalten haben, haben Sie ihm das Eigentum an dem Hund verschafft. Zwar hat er gegen den Vertrag verstoßen, als er ohne Rücksprache den Hund weiterverkauft hat, was durchaus ärgerlich aber rechtlich in der Regel folgenlos bleibt, da Ihnen kein Schaden entstanden sein wird. Für diesen Fall sollte eine hohe Vertragsstrafe vereinbart werden, die dann eingeklagt werden kann. Ob die derzeitige Eigentümerin Gewährleistungsansprüche gegen ihn geltend machen kann, kann ohne weitere Angaben jedoch nicht beurteilt werden.

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