zurück zur Übersicht Tierrechte Autounfall 08.05.2013 von Vanya S. Ich hatte am 28. Februar einen Autounfall. Meine Mutter bekam durch den Aufprall ein Schleudertrauma. Ärztl.Attests wurden am nächsten Tag eingeholt. Mein Hund, ein Westi, 14 Jahre alt, der auf dem Rücksitz mit einem Sicherheitsgeschirr saß, wurde ebenso verletzt und ist inzwischen verstorben. Drei ärztliche Attest, Bilder und Videoaufnahmen für die Versicherung. Diese hat bereits den totalen Schaden bezahlt. Auf die Forderung der Heilbehandlung, Kosten insgesamt 835 €, haben sie mir bereits 300 € überwiesen. Meine Frage ist: kann ich die Arztrechnungen bei der Versicherung einklagen? Ich habe keine vergleichbaren Urteile bei dem Bundesgerichtsurteil gefunden. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Ihre Mutter verletzt wurde und Ihr Hund verstorben ist. Leider lassen sich Haftungsfragen und konkrete Schadensersatzhöhen nicht pauschal bewerten. Um zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Ersatz aller entstandenen Kosten oder nur eines Teils sowie Schmerzensgeld haben, müssen die Einzelheiten des Unfalls und der bisherige Schriftverkehr mit der Versicherung bekannt sein. Da Sie schreiben, dass die gegnerische Versicherung den Schaden an dem Auto komplett übernommen hat und die Heilbehandlungskosten aber nur zum Teil gezahlt hat, müsste geprüft werden, mit welcher Argumentation die Zahlung der restlichen Heilbehandlungskosten abgelehnt wird. Bei einem Verkehrsunfall mit Pkw kommt grundsätzlich die Haftung des Halters und -wenn dieser nicht auch der Fahrer des Wagens war- zusätzlich die Haftung des Fahrers in Betracht. Allerdings muss auch immer ein mögliches Mitverschulden des Geschädigten bewertet und in entsprechender Höhe von seinem Anspruch auf Schadensersatz abgezogen werden. Ob und inwieweit Ihnen an dem Unfall ein Mitverschulden angelastet werden kann, hängt vom Hergang ab und müsste daher konkret bewertet werden. Daher sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Dieser kann auch prüfen, ob Sie noch weitere Kosten als bisher geltend machen können (z.B. Fahrtkosten zu Ärzten, Tierärzten, eventuell Kosten für eine Bestattung oder Einäscherung Ihres Hundes etc.)
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich bedauere, dass Ihre Mutter verletzt wurde und Ihr Hund verstorben ist. Leider lassen sich Haftungsfragen und konkrete Schadensersatzhöhen nicht pauschal bewerten. Um zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Ersatz aller entstandenen Kosten oder nur eines Teils sowie Schmerzensgeld haben, müssen die Einzelheiten des Unfalls und der bisherige Schriftverkehr mit der Versicherung bekannt sein. Da Sie schreiben, dass die gegnerische Versicherung den Schaden an dem Auto komplett übernommen hat und die Heilbehandlungskosten aber nur zum Teil gezahlt hat, müsste geprüft werden, mit welcher Argumentation die Zahlung der restlichen Heilbehandlungskosten abgelehnt wird. Bei einem Verkehrsunfall mit Pkw kommt grundsätzlich die Haftung des Halters und -wenn dieser nicht auch der Fahrer des Wagens war- zusätzlich die Haftung des Fahrers in Betracht. Allerdings muss auch immer ein mögliches Mitverschulden des Geschädigten bewertet und in entsprechender Höhe von seinem Anspruch auf Schadensersatz abgezogen werden. Ob und inwieweit Ihnen an dem Unfall ein Mitverschulden angelastet werden kann, hängt vom Hergang ab und müsste daher konkret bewertet werden. Daher sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Dieser kann auch prüfen, ob Sie noch weitere Kosten als bisher geltend machen können (z.B. Fahrtkosten zu Ärzten, Tierärzten, eventuell Kosten für eine Bestattung oder Einäscherung Ihres Hundes etc.)