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Tierquälerei / unterlassene tierärztl. Versorgung

von Andrea P.

Hallo Frau Fries, ich bin Züchterin und wurde vom Tierheim informiert, dass ein Hund aus meiner Zucht schwer verletzt im Tierheim gelandet ist. Er wurde einem alkoholkranken Lehrer weggenommen, der nach meinen Recherchen nach einem schweren Unfall den Hund nicht tierärztlich versorgen ließ und ihn gequält hat. Ich habe natürlich "meinen" Hund sofort vom Tierheim abgeholt und nun musste dem armen Geschöpf eine Pfote abgenommen werden. Die Verletzung war schon total eitrig, die Pfote war zertrümmert und es haben sich sogar schon Knochen aufgelöst. Nach meinen Recherchen ist der Unfall bereits 10 Monate her und niemand hat dem Hund geholfen. Nun kommt er auf 3 Beinen daher. Er ist erst 1 3/4 Jahre alt. Die langfristigen Folgen für Rückrad und Hüfte sind noch nicht mal absehbar. Mir geht es nicht ums Geld. Das ist mir egal. Der Hund bleibt nun sowieso bei mir. Ich möchte aber, dass der ehemalige Besitzer bestraft wird. Was kann ich tun? Außerdem quält mich die Angst, dass der ehemalige Besitzer bei einer Anzeige herausfindet wo mein Benny jetzt lebt und ihn wieder will, obwohl ich mit dem Tierheim einen Vertrag geschlossen habe. Wie kann so ein Mensch bestraft werden und welche Wege kann ich gehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. MfG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Verhalten des ehemaligen Halters des Hundes stellt eine Tierquälerei dar, die gemäß § 17 des Tierschutzgesetzes mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden kann. Zusätzlich kann ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden. Sie sollten daher schriftlich Anzeige bei der Polizei und dem zuständigen Ordnungsamt erstatten. Indem der Hund anscheinend behördlich beschlagnahmt worden ist, wurde dem Halter damit auch das Eigentum an dem Hund endgültig entzogen. Durch den Übernahmevertrag, den Sie mit dem Tierheim geschlossen haben, sind Sie Eigentümerin des Hundes geworden und müssen den Hund nicht herausgeben.

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