zurück zur Übersicht Hundebeißerei 30.09.2009 von Sabine K. Sehr geehrte Frau Fries, seit ca. 8 Wochen lebt ein Fundhund (Boxer-Podenco-Mix) aus Spanien bei uns, der über eine Tierschutzorganisation vermittelt wurde. Im Haus ist der Hund ruhig und freundlich, im Garten und auf der Straße ist er allerdings sehr aggressiv u.a. zu anderen Hunden. Nachdem bei einem Spaziergang ein anderer Rüde, der nicht angeleint war, auf meinen Hund zulief, kam es zu einer Beißerei, die erst beendet werden konnten, als der andere Hundebesitzer mit einer Gerte auf die Hunde einschlug. Eine Woche später kam dieser Hund mit Besitzer an unserem Haus vorbei, worauf mein Hund blitzschnell über den 1,50m hohen Gartenzaun sprang und auf den anderen Hund losging. Die Hunde haben sich sehr erbittert gebissen, und obwohl diesmal der andere Hund an der Leine war, waren die beiden fast nicht zu trennen und trugen Bißwunden davon. Der andere Hundebesitzer hat diese tierärztlich behandeln lassen, mit die Rechnung gegeben, die ich bei meiner Haftpflichtversicherung eingereicht habe. Zwei Fragen habe ich nun: Wird meine Versicherung den Schaden übernehmen oder habe ich in irgeneiner Weise schuldhaft gehandelt, weil der Hund ja über den Zaun springen konnte? Und ist damit die Zahlung durch die Versicherung ausgeschlossen? Außerdem erstattet der andere Hundebesitzer Anzeige bei der Polizei. Was haben mein Hund und ich als Folgen zu erwarten? Vielen Dank für ihre Bemühungen, Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Versicherung wird sich zunächst von Ihnen den Vorfall schildern lassen und anhand der Angaben und prüfen, ob eine Einstandspflicht besteht und in welcher Höhe die Forderung beglichen wird. Gängige Praxis der Versicherer ist es zunächst nur 50 % der Forderung zu bezahlen. Danach liegt es an dem Geschädigten abzuwägen, ob er die restlichen 50% z.B. gerichtlich geltend macht. Ob Sie schuldhaft gehandelt haben, lässt sich erst nach Kenntnis aller Details Ihres Falles klären, wenn Sie z.B. wussten, dass der Hund über den Zaun springen kann und keine Vorkehrungen getroffen haben. Die zivilrechtliche Haftungsfrage hat mit der strafrechtlichen Verfolgung aufgrund der Strafanzeige nichts zu tun. Wahrscheinlich wird nun wegen Sachbeschädigung gegen Sie ermittelt, da Ihr Hund einen fremden Hund, also fremdes Eigentum verletzt hat. In diesem Zusammenhang wird die Polizei sehr wahrscheinlich das zuständige Ordnungsamt über den Vorfall informieren. In dem Strafverfahren könnten sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit der Akteneinsicht beauftragen um sich effektiv gegen die Vorwürfe wehren zu können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Versicherung wird sich zunächst von Ihnen den Vorfall schildern lassen und anhand der Angaben und prüfen, ob eine Einstandspflicht besteht und in welcher Höhe die Forderung beglichen wird. Gängige Praxis der Versicherer ist es zunächst nur 50 % der Forderung zu bezahlen. Danach liegt es an dem Geschädigten abzuwägen, ob er die restlichen 50% z.B. gerichtlich geltend macht. Ob Sie schuldhaft gehandelt haben, lässt sich erst nach Kenntnis aller Details Ihres Falles klären, wenn Sie z.B. wussten, dass der Hund über den Zaun springen kann und keine Vorkehrungen getroffen haben. Die zivilrechtliche Haftungsfrage hat mit der strafrechtlichen Verfolgung aufgrund der Strafanzeige nichts zu tun. Wahrscheinlich wird nun wegen Sachbeschädigung gegen Sie ermittelt, da Ihr Hund einen fremden Hund, also fremdes Eigentum verletzt hat. In diesem Zusammenhang wird die Polizei sehr wahrscheinlich das zuständige Ordnungsamt über den Vorfall informieren. In dem Strafverfahren könnten sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit der Akteneinsicht beauftragen um sich effektiv gegen die Vorwürfe wehren zu können.