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Eigentliche Käufer nimmt den Hund mit

von anna d.

Hallo, ich habe ein großes Problem mit dem eigentlichen käufer meines hundes.ich gab dem käufer seit dez.2012 ein dach über dem kopf ohne miete oder sonstiges zu verlangen.am 12. januar dann fuhren wir zu einer züchterin mit der ich telefonisch ein termin vereinbarte und nahmen sheppy im alter von 10-11 wochen mit.bis zum 17.6 hat der hund mit dem eigentlichen käufer und seinem bruder (der nen haftbefehl offen hat) in meinem wohnzimmer gehaust.da die 2 keine miete zahlten,sich um nix aber auch garnix geschweigedenn ordnung kümmerten setzte ich sie vor die tür weil ich eh eine ZWANGSRÄUMUNG wegen den 2 "gammlern" bekommen habe und ich mir das nicht weiter antun konnte.jetz habe ich fast schon eine neue wohnung aber der käufer hat den hund mitgenommen.in der zeit von januar bis zum 17.6 war sheppy auf mich fixiert und mich als frauchen akzeptiert,was der käuferauch weiß.da er sich nie wirklich mit seinem wundervollen australian shepherd beschäftigte oder ihm was beibrachte und der hund mir leid tat,hab ich das von anfang an übernommen.als die kündigung kam wollten wir dann zusammen eine wohnung mieten damit der hund nicht zugrunde geht.2 und halb monate später beschloß ich mir was eigenes zu suchen da die 2 nur probleme und dreck machten statt mal nach ner neuen bleibe zu suchen.im endeffekt habe ich das ALLES nur solange mitgemacht weil sheppy MEiN traumhund ist und bleibt aber er mir weggenommen und seit dem 19.6 unterschlagen wird.wir haben hier mit 4 personen gewohnt und der hund hat sich sein frauchen/herrchen selbst ausgesucht weil der eigentliche käufer bzw besitzer iMMER nur kurz pinkeln gi9ng und den ganzen weiteren tag mit dem laptop auf der couch verbracht.die 2 und sheppy haben nicht einmal eine wohnung sondern sinbd bei deren oma in der gartenlaube von höhstens 15qm untergekommen obwohl der hund es gewohnt war im ganzen dachgeschoss von knapp 80qm rumzulaufen und mit mir in meinem schlafzimmer im bett zu schlafen....... ...... HiLFE!!!!!!!!!!! ich weiß nicht ob mir das recht zusteht den hund da rauszuholen aber immerhin kümmert der käufer sich um nix.das einige was der käufer noch für den hund besorgt hat war ein kissen,ein tauknoten,leine und geschirr und das an dem tag wo sheppy zu uns kam.an weitere sachen wie zeckenzeug,größeres halsband, bürste,shampoo,dauernd nahrung und leckerlies sowie weiteres spielzeugwurde nicht gedacht sondern habe ich gekauft.Beim Tierarzt war der hund auch erst 2 monate nachdem die zweite impfung fällig gewesen wäre weilder käufer sich vorher eine spielekonsole von 350 kaufen musste...nun ja vllt könnten sie mir paar tips geben vielen lieben dank und sonnigen gruß anna

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihren ehemaligen Mitbewohner haben, hängt davon ab, ob Sie Eigentümerin des Hundes sind. Da Sie von „dem eigentlichen Käufer“ schreiben, gehe ich davon aus, dass Sie zwar nach dem Kauf die laufenden Kosten übernommen haben, er jedoch den Kaufvertrag unterzeichnet (sofern vorhanden) und den Kaufpreis bezahlt hat. Dies spricht zunächst dafür, dass er Eigentümer ist und Sie sich auf eigene Kosten um einen rechtlich “fremden“ Hund gekümmert haben. Hinzu kommt, dass er den Hund bei sich hat, der Hund also in seinem Besitz ist. Daher spricht für ihn auch noch die gesetzliche Vermutung des § 1006 BGB, wonach er als Eigentümer gilt. Sie müssten versuchen diese gesetzliche Vermutung zu widerlegen und beweisen, dass es sich um Ihr Eigentum handelt. Dies ist in der Praxis jedoch äußerst schwierig und aus Ihrer Schilderung sind leider keine Anhaltspunkte zu entnehmen, die hilfreich sind. Sie könnten dennoch versuchen den Herrn schriftlich aufzufordern Ihnen den Hund auszuhändigen und ihm eine Frist setzen. Sollte er sich weiterhin weigern, sollten Sie die konkrten Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko anwaltlich prüfen lassen. Denkbar wäre auch, dass Sie ihm den Hund z.B. abkaufen. Zur Sicherheit sollten dann einen schriftlichen Kaufvertrag schließen, damit er den Hund nicht zurückfordern kann.

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