zurück zur Übersicht Meine Tochter gibt mir meinen Hund nicht 27.06.2013 von Alexander K. Hallo! Mein auf meinem Namen seit 10 Jahren angemeldeter Hund ist bei meiner 16 jährigen Tochter in Deustchland. Sie weigert mir den Hnd zu geben . Möchte ihm zu mir holen Damer sonst dortmvor die Hunde geht! Was kann ich tun? Bitte um Info! it freundlichem Grüßen! Alexander K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Schilderung sehr knapp und so dass sich nur sehr oberflächlich antworten läßt. Ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihre Tochter haben hängt davon ab, ob Sie Eigentümer des Hundes sind. Allein der Umstand, dass der Hund seit zehn Jahren auf Sie angemeldet ist, reicht nicht aus, um einen Eigentumsnachweis zu führen. Die Prüfung der Eigentumslage ist allerdings ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet und ist nur nach Kenntnis aller Umstände möglich. Es wäre daher wichtig zu wissen, z.B. wie Sie beweisen könnten, dass es sich um Ihren Hund handelt, wie lange Ihre Tochter den Hund bereits bei sich hat, ob Sie ihn Ihr freiwillig überlassen haben, ob es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen gibt, wer die laufenden Unterhaltskosten für den Hund trägt (Steuer, Versicherung, Tierarzt, Futter, etc.) und auch aus welchem Grunde Ihre Tochter sich weigert und ob dies berechtigt ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Schilderung sehr knapp und so dass sich nur sehr oberflächlich antworten läßt. Ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihre Tochter haben hängt davon ab, ob Sie Eigentümer des Hundes sind. Allein der Umstand, dass der Hund seit zehn Jahren auf Sie angemeldet ist, reicht nicht aus, um einen Eigentumsnachweis zu führen. Die Prüfung der Eigentumslage ist allerdings ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet und ist nur nach Kenntnis aller Umstände möglich. Es wäre daher wichtig zu wissen, z.B. wie Sie beweisen könnten, dass es sich um Ihren Hund handelt, wie lange Ihre Tochter den Hund bereits bei sich hat, ob Sie ihn Ihr freiwillig überlassen haben, ob es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen gibt, wer die laufenden Unterhaltskosten für den Hund trägt (Steuer, Versicherung, Tierarzt, Futter, etc.) und auch aus welchem Grunde Ihre Tochter sich weigert und ob dies berechtigt ist.