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Pflegehund verursacht Schaden

von Robert N.

Ich habe einen Hund eines Bekannten für ein paar Tage zur Pflege. Der Hund ist nicht haftpflichtversichert. Der Hund verursacht z.B. beim Spaziergang einen Schaden. Bin dann ich oder der Besitzer haftbar?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

In diesem Fall haften Sie Beide. Grundsätzlich haftet zwar der Halter für den Schaden, den sein Tier anrichtet. Da Sie aber für einen gewissen Zeitraum die Pflege und Verantwortung für das Tier übernommen haben, haften Sie auch für den Schaden, den das Tier in Ihrer Obhut anrichtet. Der Geschädigte kann sich aussuchen ob er Sie oder den Halter in Anspruch nimmt, er kann den Schaden aber nur einmal ersetzt bekommen. Wie Sie sich mit dem Halter einigen, ob Sie sich den Betrag z.B. teilen, bleibt Ihnen überlassen. Da keine Versicherung für den Schaden aufkommt, haften Sie mit dem Privatvermögen. Jeder Hundehalter sollte unbedingt - unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Hundes, eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen!

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