zurück zur Übersicht Maderlebensfalle für Katzen 27.06.2013 von Gerdi Z. Meine unmittelbaren Nachbarn (Reihenhaus zur Miete) behaupten, dass einer meiner Katzen deren Swimmingpool (Pop-up-Pool) kaputtgemachthaben soll und drohten mit der Aufstellung einer Maderfalle. Ist das rechtens? MfG G. Z. aus Leegebruch ( seit jahren zahlendes Mitglied) Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Wenn Ihr Nachbar keinen Jagdschein besitzt, würde er mit dem Aufstellen der Falle gegen die genannten Gesetze verstoßen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Wenn Ihr Nachbar keinen Jagdschein besitzt, würde er mit dem Aufstellen der Falle gegen die genannten Gesetze verstoßen.