zurück zur Übersicht Hund springt Besucher an 04.07.2013 von andrea F. Wir wohnen in einem Haus mit großem Garten...ober uns wohnt eine Frau,deren Sohn hat sich beschwert und mit Anwat gedroht,da der Hund ihn angesprungen hat.habe mich natürlich entschuldigt,da ich den Mann nicht gesehen habe und leider zu langsam war den Hund zu nehmen. Die Drohung des Mannes war wortwörtlich " Wenn mich der Hund noch einmal anspringt kann ich nicht für den Zustand des Hundes garantieren"! Der Hund ist nicht alleine im Garten immer ist jemand von uns dabei,wg dem Problem springen,natürlich arbeiten wir auch mit einer Hundeschule an dem Problem,jedoch lässt es sich nicht von heut auf morgen lösen. Was kann ich tun?Natürlich fleißig üben,aber sonst muss ich mir diese Aussage gefallen lassen? Gruss Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich vermute, dass Ihr Nachbar sich erschrocken hat und eventuell auch Angst vor Ihrem bzw. allgemein vor Hunden hat und sich daher so geäußert hat. Da er jedoch mit einem Anwalt gedroht und diese heftige Drohung ausgesprochen hat, wäre wichtig zu wissen, ob dies nicht das erste Mal war und Ihr Hund ihn bereits häufiger angesprungen hat und es zwischen Ihnen bereits Streit deswegen gibt. Zudem wäre interessant zu wissen, um welche Rasse es sich bei Ihrem Hund handelt bzw. wie groß er ist. Sollte Ihr Hund ihn schon mehrmals angesprungen haben und er Sie auch schon mehrmals mündlich aufgefordert haben, Ihren Hund davon abzuhalten, könnte er theoretisch einen Unterlassungsanspruch gegen Sie geltend machen. Um die Situation nicht eskalieren zu lassen, versuchen Sie möglichst in einem ruhigen Gespräch die Lage zu klären und berichten Sie, dass Sie bereits eine Hundeschule besuchen. Sie sollten weiteres Anspringen jedoch unbedingt verhindern. Da Sie schreiben, dass Sie zwar immer mit dem Hund im Garten sind, aber dies (noch) nicht mit Sicherheit verhindern können, könnten Sie Ihren Hund derzeit z.B. nur noch mit einer Schleppleine in den Garten lassen, um notfalls eingreifen zu können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich vermute, dass Ihr Nachbar sich erschrocken hat und eventuell auch Angst vor Ihrem bzw. allgemein vor Hunden hat und sich daher so geäußert hat. Da er jedoch mit einem Anwalt gedroht und diese heftige Drohung ausgesprochen hat, wäre wichtig zu wissen, ob dies nicht das erste Mal war und Ihr Hund ihn bereits häufiger angesprungen hat und es zwischen Ihnen bereits Streit deswegen gibt. Zudem wäre interessant zu wissen, um welche Rasse es sich bei Ihrem Hund handelt bzw. wie groß er ist. Sollte Ihr Hund ihn schon mehrmals angesprungen haben und er Sie auch schon mehrmals mündlich aufgefordert haben, Ihren Hund davon abzuhalten, könnte er theoretisch einen Unterlassungsanspruch gegen Sie geltend machen. Um die Situation nicht eskalieren zu lassen, versuchen Sie möglichst in einem ruhigen Gespräch die Lage zu klären und berichten Sie, dass Sie bereits eine Hundeschule besuchen. Sie sollten weiteres Anspringen jedoch unbedingt verhindern. Da Sie schreiben, dass Sie zwar immer mit dem Hund im Garten sind, aber dies (noch) nicht mit Sicherheit verhindern können, könnten Sie Ihren Hund derzeit z.B. nur noch mit einer Schleppleine in den Garten lassen, um notfalls eingreifen zu können.