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Was passiert mit dem Kater nach der Trennung?

von Julia F.

Hallo Frau Fries, ich habe leider ein großes Problem welches meinen Kater betrifft. Vor einem Jahr hat sich mein Exfreund von mir getrennt. Vier Jahre lang haben wir gemeinsam in Berlin gewohnt. Der Mietvertrag der Wohnung dort lief auf seinen Namen. Nach zwei Jahren haben wir uns einen Kater zugelegt. Es war ausdrücklich mein Wunsch und ich habe ihn auch selbst bezahlt und aus dem Tierheim abgeholt. Demnach habe ich auch einen Kaufvertrag, welcher dies belegt. Vor zwei Jahren bin ich dann aber aus beruflichen Gründen aus Berlin weggezogen. Der Kater verblieb weiterhin bei meinem Expartner in der berliner Wohnung. Die Beziehung zu meinem Expartner war aber noch intakt und an den Wochenenden war ich auch wieder in Berlin und kümmerte mich um meinen Kater. Regelmäßig nahmen wir ihn auch mit zu meinen Schwiegereltern, welche ebenfalls für Futter und Impfungen aufgekommen sind. Vor einem Jahr jedoch trennte sich mein Exfreund von mir und nahm den Kater mit nach Berlin. Ich brach erst einmal den kontakt ab, versuchte aber nach zwei Monaten immer mal wieder meinen Kater sehen zu können. Nun habe ich eine sehr große Wohnung und möchte den Kater nun zu kir nehmen. Mein Exfreund will den Kater aber nicht herausgeben und behauptet es wäre sein Kater und das Geld, von welchem ich den Kater damals gekauft habe, wäre seins gewesen. Das ist aber absolut gelogen. Meine Frage nun also: Wem steht rechtmäßig der Kater zu? Vielen Dank schonmal vorab for die Antwort! Beste Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Zunächst könnten Sie Ihren Ex-Freund (falls noch nicht geschehen) auffordern Ihnen den Kater unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche zurückzugeben. Zu Beweiszwecken sollten Sie dies per Brief und nicht mündlich oder per SMS machen. Sollte er sich weiterhin weigern, müssten Sie Ihn letztlich beim zuständigen Amtsgericht auf Herausgabe des Katers verklagen. Da er jedoch im Besitz des Katers ist, darf das Gericht aufgrund des § 1006 BGB zunächst davon ausgehen, dass es sich um sein Eigentum handelt. Sie müssten versuchen diese gesetzliche Vermutung zu widerlegen und beweisen, dass es sich um Ihr Eigentum handelt und dass Sie ihm den Kater nur vorübergehend zur Pflege übergeben haben. Dies ist in der Praxis jedoch leider sehr schwierig. Zwar stehen Sie im Übergabe- bzw. Kaufvertrag und haben den Kaufpreis selbst bezahlt. Dies allein würde jedoch nicht ausreichen, da -selbst wenn Sie durch den Kauf Eigentümerin geworden wären- Sie dieses Eigentum an dem Kater verloren haben könnten. Bei dieser Bewertung müssen u.a. folgende Umstände berücksichtigt werden: Waren Sie mit der Mitnahme des Katers einverstanden oder hat er Ihnen den Kater gegen Ihren Willen entzogen, haben Sie nach der Trennung den Kater ausdrücklich zurückgefordert oder haben Sie immer nur Besuche erbeten, gibt es Zeugen oder andere Beweismittel für Absprachen zwischen Ihnen, etc.? Auch, dass seit der Trennung und Ihrer jetztigen Rückforderung nun fast ein Jahr vergangen ist, ist zu berücksichtigen. Sie schreiben, dass Sie den Kater aus dem Tierheim haben und einen Kaufvertrag abgeschlossen haben. In der Regel schließen Tierheime jedoch einen Tierschutzvertrag, in dem sich der Tierschutzverein üblicherweise das Eigentum an dem Tier vorbehält. Bisher gibt es verschiedene Urteile hinsichtlich der Rechtsnatur dieser Verträge, wobei die einen von einem Kaufvertrag ausgehen und die anderen einen Kaufvertrag verneinen. Sollte es sich daher um einen solchen Vertrag handeln, könnte die Gegenseite dies in einem möglichen Prozess auch einfließen lassen. Sie sollten sich daher über die konkreten Erfolgsaussicht einer Klage und dem entsprechende Kostenrisiko eines solchen Prozesses, zunächst anwaltlich beraten lassen.

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