zurück zur Übersicht Ich bekomme meine Katzen von der Züchterin nicht wieder 08.07.2013 von Cindy S. Bei mir ist folgendes Problem ich und mein Partner haben uns getrennt und die Katzen mit genommen. ich stehe alleine im Kaufvertrag. Das schlimme ist aber er hat sie zur Züchterin gegeben da er noch keine neue Wohnung hat. Ich habe mit der Züchterin versucht zu sprechen und gesagt das ich meine katzen wieder haben möchte. Leider ist da kein ran kommen mehr möglich da diese mit meinem Ex-freund befreundet ist. mir wurde gesagt das ich sie nicht zurück bekomme und wenn ich mich weiter wende rechtlich werden sie einfach von ihrer klausel im Vertrag gebrauch machen. In diese klausel steht wenn das Tier verwahrlost oder leidet kann es jeder zeit vom Züchter zurück verlangt werden. Dies ist aber ja nicht der fall, meine fellnasen haben alles was sie brauchen. Dürfen die züchter das da oder kann ich etwas dagegen unternehmen. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um zu klären ob Sie gegen Ihren Exfreund und/oder gegen die Züchterin einen Herausgabeanspruch der Katzen haben, müsste zunächst geprüft werden, ob Sie Alleineigentümerin der Katzen sind. Da es sich bei der Prüfung der Eigentums- und Besitzrechte um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt und hierbei alle Einzelheiten bekannt sein müssen, ist dies an dieser Stelle nicht möglich. Zunächst muss geprüft werden, ob Sie beim Kauf der Katzen von der Züchterin Alleineigentum erworben haben oder ob Sie und Ihr Exfreund gemeinsam Miteigentum erworben haben. Allein der Umstand, dass nur Sie im Kaufvertrag stehen, ist noch kein Nachweis für Alleineigentum. Des Weiteren ist dann zu klären, welche Absprachen es bei der Trennung bzgl. der Katzen gab und aus welchem Grund er die Katzen mitnehmen durfte bzw. ob er die beiden gegen Ihren Willen mitgenommen hat. In der Regel verschlechtert die Übergabe an eine Dritte Person die Chance sein Tier zurück zu bekommen, in Ihrem Fall könnte dies jedoch anders sein, da Sie mit der Züchterin den Vertrag geschlossen haben und gegebenenfalls hieraus die Rückgabe fordern können. Sie könnten zunächst die Züchterin schriftlich auffordern Ihnen Ihre beiden Katzen innerhalb einer bestimmten Frist herauszugeben. Dies sollte nicht mündlich oder per E-Mail sondern zu Beweiszwecken per Post erfolgen. Sollte sie sich jedoch weiterhin weigern, sollten Sie die Eigentumslage und Ihr möglichen Ansprüche zunächst anwaltlich prüfen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um zu klären ob Sie gegen Ihren Exfreund und/oder gegen die Züchterin einen Herausgabeanspruch der Katzen haben, müsste zunächst geprüft werden, ob Sie Alleineigentümerin der Katzen sind. Da es sich bei der Prüfung der Eigentums- und Besitzrechte um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt und hierbei alle Einzelheiten bekannt sein müssen, ist dies an dieser Stelle nicht möglich. Zunächst muss geprüft werden, ob Sie beim Kauf der Katzen von der Züchterin Alleineigentum erworben haben oder ob Sie und Ihr Exfreund gemeinsam Miteigentum erworben haben. Allein der Umstand, dass nur Sie im Kaufvertrag stehen, ist noch kein Nachweis für Alleineigentum. Des Weiteren ist dann zu klären, welche Absprachen es bei der Trennung bzgl. der Katzen gab und aus welchem Grund er die Katzen mitnehmen durfte bzw. ob er die beiden gegen Ihren Willen mitgenommen hat. In der Regel verschlechtert die Übergabe an eine Dritte Person die Chance sein Tier zurück zu bekommen, in Ihrem Fall könnte dies jedoch anders sein, da Sie mit der Züchterin den Vertrag geschlossen haben und gegebenenfalls hieraus die Rückgabe fordern können. Sie könnten zunächst die Züchterin schriftlich auffordern Ihnen Ihre beiden Katzen innerhalb einer bestimmten Frist herauszugeben. Dies sollte nicht mündlich oder per E-Mail sondern zu Beweiszwecken per Post erfolgen. Sollte sie sich jedoch weiterhin weigern, sollten Sie die Eigentumslage und Ihr möglichen Ansprüche zunächst anwaltlich prüfen lassen.