zurück zur Übersicht Nachbar stellt Fallen auf 12.07.2013 von Nicole R. Hallo, folgender Fall: Unser Nachbar hat auf seinen Zaunspfählen , Bretter mit Nägel angebracht. Ich nehme an, dass er dies wegen uneren und den anderen Katzen in der Nachbarschaft getan hat. Da man mit diesem Menschen nicht reden kann und jeglicher Versuch im Streit und noch mehr Ärger endet, ist nun meine Frage, wie man dagegen vorgehen kann, bevor noch eine Katze in diese Bretter springt? Kann man irgendeine Behörde in Kenntnis setzen, die sich dem annehmen oder kann man da solange nichts machen, bis was passiert ist? Danke für eine Rückantwort! Gruß Nicole R. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 13 Absatz 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es u.a. verboten Stoffe oder Vorrichtungen zum Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren zu benutzen, wenn diese Stoffe oder Vorrichtungen den Tieren vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wie so oft gibt es jedoch Ausnahmen. Den gesamten Gesetzestext finden Sie nebenstehend in der Rubrik “Wichtige Gesetze“. Sollten die Nägel in Ihrem Fall so angefertigt sein, dass sie Ihre Katzen verletzen, dürfte Ihr Nachbar sie nicht aufstellen. Da Sie schreiben, dass ein Gespräch mit dem Nachbarn nicht möglich ist, wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt mit der Bitte um Überprüfung.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 13 Absatz 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es u.a. verboten Stoffe oder Vorrichtungen zum Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren zu benutzen, wenn diese Stoffe oder Vorrichtungen den Tieren vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wie so oft gibt es jedoch Ausnahmen. Den gesamten Gesetzestext finden Sie nebenstehend in der Rubrik “Wichtige Gesetze“. Sollten die Nägel in Ihrem Fall so angefertigt sein, dass sie Ihre Katzen verletzen, dürfte Ihr Nachbar sie nicht aufstellen. Da Sie schreiben, dass ein Gespräch mit dem Nachbarn nicht möglich ist, wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt mit der Bitte um Überprüfung.