zurück zur Übersicht Hund wurde geklaut 13.07.2013 von Gamze G. Mein Hund wurde geklaut und ich weiß wer den hat aber bekomme meinen Hund nicht zurück. Und die Polizei unternimmt auch nichts. Ich soll zum Anwalt gehen. Aber bis dahin ist der Hund doch schon über alle Berge. Ich habe Angst um meinen Hund. Sie ist auch nicht sterilisiert und noch 11 Monate alt. Wer kann mir da sofort helfen außer ein Anwalt?! Kann nicht jemand einfach hin und den Hund ihr weg nehmen?! Bitte bitte helft mir! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine theoretische Möglichkeit schnelle Hilfe zu erhalten, wäre eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe beim zuständigen Amtsgericht gegen die Dame zu beantragen, bei der sich die Hündin aufhält. Ob dies in Ihrem konkreten Fall aber überhaupt sinnvoll und Aussicht auf Erfolg hat, kann leider erst nach Kenntnis aller Umstände geprüft werden, da Voraussetzung ist, dass Sie Eigentümer der Hündin waren und nach wie vor sind. Hierfür sind folgende Fragen zu klären und rechtlich zu prüfen: Wie können Sie nachweisen, dass es Ihre Hündin ist; handelt es sich rechtlich um einen Diebstahl, oder ist es z.B. Ihre Exfreundin oder eine Bekannte, der Sie die Hündin z.B. freiwillig zur Pflege gegeben haben und nun nicht mehr zurückbekommen, etc.? Da es sich um eine zivilrechtliche (Eigentums-)Angelegenheit handelt, ist für die Klärung auch nicht die Polizei, sondern letztlich ein Gericht zuständig. Auch wenn Ihre Angst und Verzweiflung nachvollziehbar ist, können Sie bzw. ein Dritter nicht zu ihr gehen und ihr den Hund einfach wegnehmen. Dies wäre rechtlich verbotene Eigenmacht. Wenden Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin und lassen die Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenrisiko einer einstweiligen Verfügung prüfen. Sie können stattdessen auch selbst zu Gericht gehen und dort diese Verfügung beantragen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine theoretische Möglichkeit schnelle Hilfe zu erhalten, wäre eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe beim zuständigen Amtsgericht gegen die Dame zu beantragen, bei der sich die Hündin aufhält. Ob dies in Ihrem konkreten Fall aber überhaupt sinnvoll und Aussicht auf Erfolg hat, kann leider erst nach Kenntnis aller Umstände geprüft werden, da Voraussetzung ist, dass Sie Eigentümer der Hündin waren und nach wie vor sind. Hierfür sind folgende Fragen zu klären und rechtlich zu prüfen: Wie können Sie nachweisen, dass es Ihre Hündin ist; handelt es sich rechtlich um einen Diebstahl, oder ist es z.B. Ihre Exfreundin oder eine Bekannte, der Sie die Hündin z.B. freiwillig zur Pflege gegeben haben und nun nicht mehr zurückbekommen, etc.? Da es sich um eine zivilrechtliche (Eigentums-)Angelegenheit handelt, ist für die Klärung auch nicht die Polizei, sondern letztlich ein Gericht zuständig. Auch wenn Ihre Angst und Verzweiflung nachvollziehbar ist, können Sie bzw. ein Dritter nicht zu ihr gehen und ihr den Hund einfach wegnehmen. Dies wäre rechtlich verbotene Eigenmacht. Wenden Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin und lassen die Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenrisiko einer einstweiligen Verfügung prüfen. Sie können stattdessen auch selbst zu Gericht gehen und dort diese Verfügung beantragen.