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Hunde streiten sich und mein Hund wird verletzt

von Laura B.

Ich war mit meinem Hund (frenchpug) bei einem Freund, der eine fr.Bulldogge besitzt. Die Hunde kannten sich seit Geburt an und außer kleineren Dominanzkämpfen, gab es nie einen Vorfall. An dem einen besagten Tag kam es zu einer Auseinandersetzung (wegen Futter)der beiden Hunde in der Wohnung ( beide Hunde waren nicht angeleint ). Wir haben die Hunde getrennt und lediglich etwas Blut am Maul meines Hundes festgestellt. Leider stellte sich am nächsten Tag heraus, dass die Symphyse des Unterkiefers gebrochen ist. 2 Operationen und hohe Kosten folgten. Wer muss für die Kosten aufkommen? Leider war eine Einigung bei der jeder die Hälfte bezahlt nicht möglich.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Diese Haftung ist sehr weitreichend. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Da nur zwei Hunde beteiligt waren und ihr Hund sich den Unterkieferbruch nicht selbstgefügt haben wird, muss der andere Hund diesen Schaden hervorgerufen haben und Ihr Freund müsste als Halter die entstandenen Kosten ersetzen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten bzw. des Halters abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In Ihrem Fall würde die allgemeine Tiergefahr Ihres eigenens Hundes angerechnet werden. Hinzu kommt, dass es bereits zu Dominanzkämpfen kam. Wie viel Prozent Mitverschulden auf Ihrer Seite vorliegt, müsste letztlich ein Gericht bewerten. Die vorgeschlagene 50/50 Lösung ist daher ein realistischer Vorschlag. Falls Ihr Freund eine Hundehalterhaftpflichtvesicherung abgeschlossen hat, bitten Sie ihn den Fall der Versicherung zu übergeben oder bitten Sie ihn um die Daten, damit selbst mit der Versicherung korrespondieren können. Falls keine Versicherung abgeschlossen wurde, könnten Sie Ihren Freund selbst schriftlich auffordern die entstandenen Kosten zu erstatten und setzen ihm eine Zahlungsfrist. Falls weitere Behandlungen notwendig sind, weisen Sie auch daraufhin, dass alle zukünftigen Kosten, die durch den Beißvorfall entstehen werden, ebenfalls geltend gemacht werden. Um eine Einigung zu erzielen, könnten Sie den Vorschlag der hälftigen Kostenübernahme nochmals anbieten und setzen ein Datum, wie lange Sie sich an diesen Vorschlag gebunden fühlen. Sollte er sich weigern oder Ihren Brief ignorieren, sollten Sie sich über die weiteren rechtlichen Schritte und das entsprechende Kostenrisiko anwaltlich beraten lassen.

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