zurück zur Übersicht

Hundeurin

von Roland U.

Sehr geehrte Frau Fries, unser Hund (ca. 14 - 15 Jahre alt) pinkelt ab und zu vor dem Haus in dem wir wohnen (LKr Ansbach) auf den Gehweg. Bitte teilen Sie mir mit, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn ein Hund seinen Urin vor einem Grundstück auf dem öffentlichen Gehweg absetzt. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Roland U.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Gemäß § 3 Absatz 2 b) Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Neuendettelsau ist insbesondere verboten „Gehwege und Straßenrinnen durch Tiere verunreinigen zu lassen“. Ein Verstoß hiergegen kann gemäß § 13 dieser Verordnung mit einem Bußgeld von bis zu 500,00 EUR geahndet werden. Die gesamte Satzung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde. Soweit die Theorie. Ob das gelegentliche Urinieren des Hundes bereits gegen dieses Verbot verstößt oder ob es sich noch um eine nur unwesentliche Beeinträchtigung handelt, hängt von den Umständen des Einzelfall ab.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung