zurück zur Übersicht Wenn die Polizei nicht hilft... 20.07.2013 von Julia W. Mein Freund und ich kaufen uns damals einen im Internet angebotenen Welpen in Berlin.Es solle eine Chihuahua Michlingshündin sein. Da uns der Verkäufer jedoch sehr fragwürdig vorkam.Fuhren wir gleich mit der kleinen zum Tierarzt der sagte uns das sie ziemlich jung aussehe, aber einen gesunden eindruckt mache. nach ein 2 Tagen bekam sie Durchfall und schweres Erbrechen. Der Tierarzt gab ihr Infusionen noch und noch..Nach ca. einer Woche stellte der Tierarzt fest das die von innen von Würmern zerfressen wurde. Und sie war auch keine 9 Wochen sondern höchstens 3 Wochen alt gewesen.Und eine kleine Goldenretriver Hündin war. Sie hatte von Anfang an keine Überlebenschance. Sie musste Eingeschläfert werden, da sie am Ende ihrer Kräfte war und nur noch Krämpfe erlitt. Danach gingen wir zur Polizei Gransee und machten Anzeige, wie haben immer wieder nach neuen Erkenntnissen gefragt. Aber inzwischen ist fast ein halbes Jahr vergangen und dieses Untier verkauft weiterhin kleine unschuldige Welpen. Nun fragen wir uns wie können wir dagegen weiter vorgehen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Neben der bereits erfolgten Erstattung einer Strafanzeige könnten Sie sich zusätzlich auch an das Ordnungsamt und die Veterinärbehörde, das Gewerbeaufsichtsamt und das Finanzamt wenden und den Sachverhalt dort schriftlich schildern. Weitere Einzelheiten zur Abfassung einer Strafanzeige finden Sie hier auf der Internetseite unter „Wühltischwelpen-Rechtliches“ (http://www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Wuhltischwelpen/Rechtliche-Tipps). Des Weitern könnten Sie den örtlichen Tierschutzverein informieren, unter Umständen ist der Verkäufer dort schon bekannt und es gibt weitere Betroffene.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Neben der bereits erfolgten Erstattung einer Strafanzeige könnten Sie sich zusätzlich auch an das Ordnungsamt und die Veterinärbehörde, das Gewerbeaufsichtsamt und das Finanzamt wenden und den Sachverhalt dort schriftlich schildern. Weitere Einzelheiten zur Abfassung einer Strafanzeige finden Sie hier auf der Internetseite unter „Wühltischwelpen-Rechtliches“ (http://www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Wuhltischwelpen/Rechtliche-Tipps). Des Weitern könnten Sie den örtlichen Tierschutzverein informieren, unter Umständen ist der Verkäufer dort schon bekannt und es gibt weitere Betroffene.