zurück zur Übersicht Welpenanschaffung trotz Vollzeitarbeit 03.10.2009 von Jasmin D. Hallo Frau Fries, in meiner Nachbarschaft wird sich jemand einen Welpen anschaffen, der Vollzeit im 3-Schichtsystem arbeitet und nicht mal Urlaub nehmen kann. Mich interessiert jetzt brennend, ob es im Tierschutzgesetz hinterlegt ist, wie lange es einem Welpen zuzumuten ist, allein zu bleiben. Ich finde es einfach grausam, mal ganz abgesehen davon, dass er wohl schlecht Stubenrein wird und wohl alles zerfressen wird. Mit Recht wie ich finde. Allerdings gehe ich davon aus, dass dieser kleine Welpe dann bald im Tierheim sitzen wird. Ich würde besagter Person gern einen Auszug aus dem Tierschuztgesetz vorlegen, in dem z.B. steht: ein Welpe darf nicht vom ersten Tag gleich 9 Stunden allein gelassen werden. Leider hab ich im Tierschutzgesetz immer nur die Aussage gefunden: Der Hund/Welpe sollte ANGEMESSEN versorgt werden. Angemessen, schöne Auslegungssache... Ich würde mich wirklich sehr freuen wenn Sie mir einen passenden Ratschlag geben könnten wie ich mich nun am besten verhalten soll. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kann ich nicht mit einem entsprechenden Gesetz oder einem Paragrafen dienen, da es keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Dauer des Alleinbleibens eines Welpen gibt. Auch in der Tierschutz-Hundeverordnung, die noch spezieller ist als das Tierschutzgesetz, findet sich in § 2 Absatz 1 und 3 der Verordnung, dass dem Hund mehrmals täglich ein länger andauernder Umgang mit der Betreuungsperson zu gewähren ist. Bei der geschilderten Situation, einen Welpen bereits täglich über so viele Stunden allein zu lassen, könnte ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in Form der Tierquälerei vorliegen, da dem Hund unnötig Leiden zugefügt wird. Versuchen Sie der Person in einem Gespräch die Anforderungen und Bedürfnisse an eine Welpenaufzucht näher zu bringen. Vielleicht bestätigen sich Ihre Befürchtungen aber auch gar nicht und die Person hat für die Zeit der Abwesenheit bereits andere Personen mit der Versorgung des Welpen betraut. Behalten Sie die Situation im Auge und wenden sich im Notfall an das zuständige Veterinäramt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kann ich nicht mit einem entsprechenden Gesetz oder einem Paragrafen dienen, da es keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Dauer des Alleinbleibens eines Welpen gibt. Auch in der Tierschutz-Hundeverordnung, die noch spezieller ist als das Tierschutzgesetz, findet sich in § 2 Absatz 1 und 3 der Verordnung, dass dem Hund mehrmals täglich ein länger andauernder Umgang mit der Betreuungsperson zu gewähren ist. Bei der geschilderten Situation, einen Welpen bereits täglich über so viele Stunden allein zu lassen, könnte ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz in Form der Tierquälerei vorliegen, da dem Hund unnötig Leiden zugefügt wird. Versuchen Sie der Person in einem Gespräch die Anforderungen und Bedürfnisse an eine Welpenaufzucht näher zu bringen. Vielleicht bestätigen sich Ihre Befürchtungen aber auch gar nicht und die Person hat für die Zeit der Abwesenheit bereits andere Personen mit der Versorgung des Welpen betraut. Behalten Sie die Situation im Auge und wenden sich im Notfall an das zuständige Veterinäramt.