zurück zur Übersicht Zustimmung zur hundehaltung in der mietwhg 02.09.2013 von Janet S. Guten Tag, Ich habe eine Frage bezüglich der Hundehaltung in einer Mietwhg. In unserem Mietvertrag steht,dass die Hunde-und Katzenhaltung einer ausdrücklichen Zustimmung der Vermieterin verlangt. Wir hatten nun dort angefragt und die teilten uns mit,dass eine Hundehaltung in unserem Haus nicht möglich ist. Nach weiterem nachfragen bezüglich nachvollziehbarer Gründe,nannten die Genossenschaft die Befürchtung der Vermieterin,dass dann auch andere Mieter einen Hund halten möchten und sie dieses erlauben müsste,desweiteren könne man nicht gänzlich von ausbleibenden Störungen ausgehen..wenn wir di Gründe anzweifeln sollen wir uns einen Anwalt zurate ziehen. Ich hatte dann im Anschluss dem Geschäftsführer geschrieben,da ein gerichtliches Verfahren würde das Verhältnis sehr trüben würde und da die Genossenschaft ja keine nachvollziehbare Interessenabwägung im Einzelfall vorgenommen hat, sie hatten nichtmal nach der Rasse gefragt, wir jedoch haben auch gleich damit argumentiert das wir den Hund ausbilden möchten (rettungs- oder spürhung) und aufgrund dessen er sehr oft unterwegs wäre (Hundeplatz)..und wir die Nachbarn gerne fragen können ob sie damit einverstanden wären wenn nur wir uns einen holen dürfen.. Dann kam diese Antwort vom Geschäftsführer : Wir haben mit der Eigentümerin bezüglich der von Ihnen gewünschten Hundehaltung Rücksprache gehalten und Ihnen die getroffene Entscheidung mitgeteilt. Bitte gehen Sie davon aus, dass wir Ihre Anfrage sorgfältig geprüft haben und ausreichend sachliche Gründe vorliegen, eine Zustimmung nicht zu erteilen. Sofern Sie sich zu einem Klageverfahren entschließen sollten, wovon wir zunächst nicht ausgehen, wird unser Anwalt die Gründe nachhaltig darstellen. - Ich fühle mich nun sehr Unrecht behandelt ,ich wohne mit meinen Partner in einer 80m2 whg im Erdgeschoss mit 6 Parteien.Unsere Nachbarn sind größtenteils tagsüber nicht Zuhause (direkte nachbarn sind restauranteigentümer),außer zwei ältere damen die ganz oben wohnen.. Ist es nicht rechtsmißbrauch wenn er kein Hundehaltungverbote anspricht im Mietvertrag ,dann aber nur mit Befürchtungen argumentiert und einem keinen Chance auf Zustimmung gibt? Und wäre es möglich für den Vermieter auf Unterlassung zu Klagen obwohl er eigentlich nicht rechtmäßig abgewogen hat,wie er aber behauptet..? Nun wir waren heute bei einem Anwalt und er verfasst ein schreiben bis zur Antwort kann es nun aber zwei Wochen dauern und wir wollten und schon längst den Hund gekauft haben ..mit freundlichen Grüßen J.s. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie bereits einen Rechtsanwalt beauftragt haben und dieser auch bereits tätig geworden ist, haben Sie richtig gehandelt und müssen nun die Antwort des Vermieters abwarten. Meines Erachtens ist zwar die im Mietvertrag geregelte Zustimmung des Vermieters wirksam, allerdings läßt die Begründung darauf schließen, dass Ihre Vermieter eigentlich ein generelles Hundehaltungsverbot bezwecken, da ein Tier letztlich immer unberechenbar ist und damit eine Gefährdung oder Belästigung durch das Tier niemals “völlig auszuschließen“ ist. Sollte Ihr Vermieter die Zustimmung zur Hundehaltung weiterhin ablehnen, wird Ihr Rechtsanwalt Sie über das weitere Vorgehen und das entsprechende Kostenrisiko beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie bereits einen Rechtsanwalt beauftragt haben und dieser auch bereits tätig geworden ist, haben Sie richtig gehandelt und müssen nun die Antwort des Vermieters abwarten. Meines Erachtens ist zwar die im Mietvertrag geregelte Zustimmung des Vermieters wirksam, allerdings läßt die Begründung darauf schließen, dass Ihre Vermieter eigentlich ein generelles Hundehaltungsverbot bezwecken, da ein Tier letztlich immer unberechenbar ist und damit eine Gefährdung oder Belästigung durch das Tier niemals “völlig auszuschließen“ ist. Sollte Ihr Vermieter die Zustimmung zur Hundehaltung weiterhin ablehnen, wird Ihr Rechtsanwalt Sie über das weitere Vorgehen und das entsprechende Kostenrisiko beraten.