zurück zur Übersicht

Ungewollte Katzenfütterung

von Ramona D.

Unsere Katze war Anfang August für 4 Tage weg. Gefunden habe ich sie 5 Häuser weiter. Die Nachbarn hatten für unsere Katze draußen ein Körbchen eingerichtet, Futter war auch da. Ich habe dann erklärt, dass es meine Katze ist und dass ich nicht möchte, dass sie gefüttert wird. Sie waren einverstanden und wollten mir das Futter, welches noch übrig war bringen. Ich habe die Katze 3 Tage drin gelassen und dann ging es ganz normal weiter. Mir fiel dann aber schnell auf, dass sie immer wieder satt nach Hause kam. Nachdem sie wieder 3 Tage nicht da war, bin ich erneut hin und habe sie wieder dort angetroffen. Er meinte, dass sie weiter gefüttert würde, ob uns das passt oder nicht. Wir müssten uns damit abfinden. Sie wäre halt ein Streuner(sie ist sehr auf uns fixiert und bleibt nie länger fort). Ich hab noch mal gesagt, dass ich das nicht möchte! Nun kann ich davon ausgehen, dass sie, wenn sie nicht kommt dort ist. Ich gehe fast jeden 2. Abend, rufe sie und nehme sie mit heim. Jetzt habe ich die Nachbarn beim Einkaufen getroffen. Sie haben Katzenfutter gekauft. Ich habe noch mal gesagt, dass ich nicht möchte, dass sie die Katze füttern, dies lies die beiden ziemlich unbeeindruckt. Ich bekam zu hören, dass IHRE Tiere nur das beste bekommen. Sie wollten dem Tier nur gut. Nach noch einem Gespräch darüber, wurden sie ausfallend. Dann sollten wir zusehen, dass sie nicht dort aufs Grundstück(ca. 400m) kommt. Und sie würden die Katze auch weiter füttern. Dann wurde meinem Freund Grundstücksverbot erteilt. Ich weiss bald keinen Rat mehr, ich kann doch das arme Tier(seid Jahren Freigänger)nicht im Haus halten. Ich habe den Leuten erklärt, dass es gar nicht gut für die Katze sei und sie das Tier irritieren würden, mit ihrer Fütterei. Alles bringt nichts, ganz im Gegenteil,langsam fühle ich mich bedroht. Was kann ich tun, habe ich irgentwelche Möglichkeiten ihnen das Füttern zu verbieten?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Theoretisch können Sie beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da ein solcher Schritt aber dem Nachbarschaftsfrieden nicht zuträglich sein wird, sollten Sie die Nachbarn zunächst in einem sachlichen Brief auffordern, die Fütterung Ihrer Katze ab sofort zu unterlassen. Da eine einvernehmliche Lösung unwahrscheinlich ist, muss notfalls ein Gericht den uneinsichtigen Nachbarn Einhalt gebieten.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung