zurück zur Übersicht Unerzogene Hunde, Ruhestörung und Grundstücksgrenzen 12.11.2013 von A. S. Ich habe seit ca. einem halben Jahr einen kleinen Jack Russel. Er ist sehr gern bei meinen Eltern im Garten, da er dort wesentlich mehr Auslauf hat als bei uns. Die Nachbarn dort haben schon seit etlichen Jahren eine Terrier-Mischling-Dame, die in keinster Weise erzogen wurde. Als mein kleiner Hund zum ersten Mal bei meinen Eltern war, riss besagter Nachbarshund sich los und biss ihn. Seitdem häufen sich diese Attacken, die Besitzer wollen davon nie was mitbekommen haben, wenn sie den Hund wieder holen. Des Weiteren verrichtet schon seit etlichen Jahren die Hundedame regelmäßig ihr Geschäft auf dem Grundstück meiner Eltern, ohne dass die Besitzer etwas unternehmen. Außerdem bellt der Hund den ganzen Tag, wenn er draußen ist, und das ist (besonders an Wochenenden und in frühen Morgenstunden in der Woche) meist zu den Ruhezeiten zwischen 13 und 15 Uhr. Ich und meine Eltern würden zwar sehr ungern in einen juristischen Streit mit besagten Nachbarn kommen, ich wüsste nur sehr gerne, was man im Notfall machen könnte, bzw. was überhaupt möglich ist. Danke schon einmal im Voraus! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier sind verschiedenen Bereiche tangiert. Zum einen geht es um die Haftung der Nachbarn als Hundehalter gemäß § 833 BGB für die Bissverletzungen, die deren Hund ihrem zugefügt hat, falls Tierarztkosten entstanden sind. Hinsichtlich des Kotens und der Verunreinigung des Grundstücks könnte ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden, und falls hierdurch ein Schaden entstanden ist unter Umständen auch ein Schadensersatzanspruch. Ein weiterer Unterlassungsanspruch könnte sich hinsichtlich der Ruhestörung durch das regelmäßige Bellen ergeben. Die konkreten Erfolgsaussichten dieser Maßnahmen können erst nach Kenntnis aller Umstände bewerten werden. Da jedoch ein über Rechtsanwälte oder ein Gericht ausgetragener Rechtsstreit in einem Nachbarschaftsverhältnis durchaus in einen Nachbarschaftskrieg ausarten kann, sollten Sie bzw. Ihre Eltern versuchen, die Situation gütlich zu klären. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier sind verschiedenen Bereiche tangiert. Zum einen geht es um die Haftung der Nachbarn als Hundehalter gemäß § 833 BGB für die Bissverletzungen, die deren Hund ihrem zugefügt hat, falls Tierarztkosten entstanden sind. Hinsichtlich des Kotens und der Verunreinigung des Grundstücks könnte ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden, und falls hierdurch ein Schaden entstanden ist unter Umständen auch ein Schadensersatzanspruch. Ein weiterer Unterlassungsanspruch könnte sich hinsichtlich der Ruhestörung durch das regelmäßige Bellen ergeben. Die konkreten Erfolgsaussichten dieser Maßnahmen können erst nach Kenntnis aller Umstände bewerten werden. Da jedoch ein über Rechtsanwälte oder ein Gericht ausgetragener Rechtsstreit in einem Nachbarschaftsverhältnis durchaus in einen Nachbarschaftskrieg ausarten kann, sollten Sie bzw. Ihre Eltern versuchen, die Situation gütlich zu klären. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.