zurück zur Übersicht Futterstelle 14.11.2013 von Marion S. Uns lief im vergangenen Jahr eine Kätzin zu, und wir haben das ausgehungerte Tier regelmäßig gefüttert. Einige Wochen später kam sie mit 3 Welpen, die mittlerweile alle kastriert sind. Jetzt macht ein Nachbar Schwierigkeiten, weil es zu viele Katzen sind, die seinen super gepflegten Garten durchqueren. Wir sollen jetzt dafür sorgen, dass die Katzen verschwinden, sonst würde er etwas in die Wege leiten. Dabei ist die Gegend (Anliegerstraße, Waldrand) ein Katzenparadies. Welche rechtliche Handhabe hat er gegen uns? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Dieser Anspruch besteht neben den Schadensersatzansprüchen für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHRE Katzen sind, die Anlass des Ärgers sind. Um einen Nachbarschafts- und einen Rechtsstreit zu vermeiden, sollten Sie – wenn möglich - versuchen, in einem freundlichen Gespräch die Situation zu klären, und bringen Sie in Erfahrung, ob der Nachbar sich tatsächlich über das reine Durchqueren des Gartens ärgert oder ob die Katzen regelmäßig in den Garten koten oder ob die Katzen gar nicht der eigentliche Grund des Ärgers sind, sondern nur vorgeschoben werden, um den eigentlichen Anlass nicht ansprechen zu müssen. Wenn dies nicht möglich ist, könnten Sie sich z.B. auch an eine/n Schiedsmann/Schiedsfrau wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Dieser Anspruch besteht neben den Schadensersatzansprüchen für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHRE Katzen sind, die Anlass des Ärgers sind. Um einen Nachbarschafts- und einen Rechtsstreit zu vermeiden, sollten Sie – wenn möglich - versuchen, in einem freundlichen Gespräch die Situation zu klären, und bringen Sie in Erfahrung, ob der Nachbar sich tatsächlich über das reine Durchqueren des Gartens ärgert oder ob die Katzen regelmäßig in den Garten koten oder ob die Katzen gar nicht der eigentliche Grund des Ärgers sind, sondern nur vorgeschoben werden, um den eigentlichen Anlass nicht ansprechen zu müssen. Wenn dies nicht möglich ist, könnten Sie sich z.B. auch an eine/n Schiedsmann/Schiedsfrau wenden.