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Wer trägt nun die Tieraztkosten?

von Jana N.

Ich hoffe sehr, Sie können mir weiterhelfen. Ich war am 30. August gegen 22 Uhr mit meinem Hund Jack laufen. Uns kamen 2 Hunde entgegen. Einer war angeleint, der 2. nicht. Der ging auch gleich auf Jack los( Jack war angeleint). Was genau passiert ist, konnte ich aber nicht sehen, da es zu dunkel war. Da wir dachten, dass nichts passiert ist, liefen wir weiter bis wir zuhause bemerkten, dass ihm ein Stück vom oberen Eckzahn abgebrochen ist. Wir wieder raus dem Besitzer gleich gezeigt. Am nächsten Tag sind wir zum Tierarzt. Die Behandlung hat dann 250€ gekostet. Die Besitzer erklärten sich bereit zu bezahlen. Sie sagten zu mir, sie hätten beim Tierarzt angerufen und alles abgeklärt und würden es in Raten abbezahlen. Jetzt habe ich vom Tierarzt eine Mahnung bekommen. Sie haben sich dort nicht gemeldet. Was kann ich nun tun? Ordnungsamt hat Bescheid bekommen. Aber kann ich nun zum Anwalt gehen wegen dem Geld? Liebe Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des verletzten Hundes abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Vorliegend sollten Sie zunächst die Tierarztkosten begleichen, da SIE mit dem Tierarzt einen Behandlungsvertrag haben und für die in Auftrag gegebene Tätigkeit zahlen müssen. Diese Kosten können und sollten Sie danach schriftlich unter Setzung einer bestimmten Frist, beim gegnerischen Hundehalter einfordern. Berufen Sie sich neben seiner gesetzlichen Haftung auch auf seine mündliche Zusage. Sie können damit auch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen und versuchen die Anwaltskosten neben den Tierarztkosten im Wege des Schadensersatzes geltend zu machen.

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