zurück zur Übersicht Rattengift 07.01.2014 von Erika N. Mein Nachbar hat auf den Rasen des Vorgartens (wie Dünger)Rattengift ausgestreut und ein handgeschriebenes Schild aufgestellt. Darf er das? In unserem Wohngebiet gibt es viele Katzen als Freigänger und Hunde. Auch viele Vögel, die im Rasen nach Futter suchen. Leider können diese nicht lesen. Über eine Antwort mit rechtlicher Grundlage würde ich mich freuen. Danke für die Mühe und freundliche Grüße, Erika N. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Rattengift auch für Menschen und Haustiere giftig ist, darf Rattengift nur in entsprechenden Köderboxen ausgelegt werden. Zudem sollte die Stelle mit Warnschildern markiert werden. Seit 01.01.2013 gilt daher gemäß den Risikominderungsmaßnahmen (RMM) des Bundesumweltamtes, dass bestimmte Rattengifte nicht mehr von Laien, sondern nur noch von Personen mit entsprechendem Sachkundenachweis angewendet werden dürfen. Fertigen Sie soweit dies noch möglich ist, Beweisfotos an und wenden sich an das zuständige Ordnungsamt und bitten dies umgehend zu überprüfen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Rattengift auch für Menschen und Haustiere giftig ist, darf Rattengift nur in entsprechenden Köderboxen ausgelegt werden. Zudem sollte die Stelle mit Warnschildern markiert werden. Seit 01.01.2013 gilt daher gemäß den Risikominderungsmaßnahmen (RMM) des Bundesumweltamtes, dass bestimmte Rattengifte nicht mehr von Laien, sondern nur noch von Personen mit entsprechendem Sachkundenachweis angewendet werden dürfen. Fertigen Sie soweit dies noch möglich ist, Beweisfotos an und wenden sich an das zuständige Ordnungsamt und bitten dies umgehend zu überprüfen.