zurück zur Übersicht

Hund wird für Beißerei verantwortlich gemacht

von Heike S.

Hallo Frau Fries, ich erhielt ein Schreiben mit Schadensersatzansprüchen mir gegenüber wegen einer Beißattacke, welche mein Hund nicht gemacht haben kann. Die Besitzerin des geschädigten Hundes behauptet, ich sei mit meinem unangeleinten Hund dort gewesen und meiner hätte ihren angeleinten Hund gebissen und geschüttelt. Zeugen dafür und auch welche Art von Hund der Angreifer war, wurden nicht benannt. Sie erhielt meine Adresse und Telefonnummer zwecks Schadensregulierung. Wie/durch wen meine Daten der Anspruchstellerin zugekommen sind, ist mir schleierhaft. Ich habe diesen gut sozialisierten Hund seit März vorigen Jahres aus dem Tierheim und auch sofort eine Tierhalter-HP Versicherung abgeschlossen. Er wird, mit Ausnahme einer bestimmten Wiese zum Spiel mit der Reizangel, ausschließlich angeleint geführt. Anderen Hunden gegenüber ist mein Hund neugierig/friedlich und weicht bei aggressiven Artgenossen zur Seite aus, spielt aber auch an der langen Leine oder im eingezäunten Grundstück mit anderen, auch kleineren Hunden. Auf unseren Spaziergängen begegnen wir öfter anderen Hundehaltern, welche dies bestätigen können. Es wäre nur sehr langwierig und aufwändig, da ich die wenigsten von ihnen namentlich kenne. Nun lässt sich die Hundebesitzerin anwaltlich vertreten. Nur aus dem Grund, dass meine Daten angegeben worden sind, soll ich für die entstandenen Tierarzt- und Therapiekosten aufkommen. Ich habe mittlerweile die Tierhalter-HP darüber informiert, welche nun die Kommunikation übernommen hat. Wie kann ich mich noch dagegen wehren? Ist es so einfach, jemanden haftbar zu machen, der völlig unbeteiligt ist? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht nur dafür da ist berechtigte Ansprüche eines Geschädigten zu regulieren, sondern im Gegenzug auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche, haben Sie sich bereits richtig verhalten und die Sache der Versicherung übergeben. Ob auch ein strafrechtliches Vorgehen, sprich eine Strafanzeige möglich bzw. angebracht ist, kann nicht beurteilt werden, hierzu müßten mehr Einzelheiten bekannt sein, also z.B. aus welchem Grund Ihr Hund nicht gebissen haben kann, ob Sie zu dem angegebenen Zeitpunkt des Beißvorfalles nachweislich nicht in der Stadt waren oder ob es tatsächlich zu einer Begegnung gekommen ist, der Beißvorfall aber nicht stattgefunden hat, etc.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung