zurück zur Übersicht Besitzrecht des Hundes nach Trennung 17.01.2014 von Sonja v. Sehr geehrte Frau Fries, ich habe mich vor einigen Monaten von meinem Partner getrennt. Nach der Trennung hat er mir den Hund, den ich gekauft, er aber registiert hat, überlassen. Nun macht er seinen Anspruch an dem Hund geltend und hat ihn aus meiner Wohnung entwendet. Leider habe ich den Hund noch nicht auf mich umschreiben lassen, somit ist mein Ex-Partner noch eingetragener Halter des Hundes. Ich möchte aber den Hund meinem Ex-Partner nicht überlassen, da ich weiß, dass dieser sich nicht um den Hund kümmern kann, er arbeitet im Schichtbetrieb und der Hund ist am Tag gut 10 Std. alleine... Ich hoffe, Sie haben einen Rat für mich, wie ich den Hund wieder an mich bringen kann. Leider ist ein vernünftiges Gespräch mit meinem Ex-Partner nicht möglich. Ich hoffe auf Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund haben und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Hierfür muss der gesamte Sachverhalt jedoch bekannt sein. Wichtig ist zu wissen ist u.a., aus welchem Grunde er den Hund zurückhält. Behauptet er z.B. Eigentümer zu sein oder nutzt er den Hund als „Pfand“ für z.B. die Rückzahlung eines Darlehns o.ä. Aus Ihrer Schilderung, Ihr Exfreund habe Ihnen bei der Trennung den Hund “überlassen“, schließe ich, dass es eine entsprechende Verabredung oder Vereinbarung zwischen Ihnen gibt. Zu klären ist, was genau besprochen wurde und ob es hierfür Zeugen oder andere Beweismittel gibt. Wichtig zu wissen wäre auch, wie genau Ihr Exfreund den Hund an sich gebracht hat, waren Sie z.B. dabei und haben nicht widersprochen, ist er während Ihrer Abwesenheit in Ihre Wohnung eingedrungen und hat den Hund mitgenommen, etc.? Falls noch nicht geschehen, sollten Sie Ihren Exfreund schriftlich auffordern Ihnen Ihren Hund innerhalb von einer Woche zurückzugeben. Setzen Sie ihm eine konkrete Frist und kündigen an, danach weitere Schritte einzuleiten. Versenden Sie das Schreiben als Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können. Sollte er sich weigern oder die Frist kommentarlos verstreichen lassen, lassen Sie die Erfolgsaussichten und die Kosten rechtlicher Schritte anwaltlich prüfen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund haben und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Hierfür muss der gesamte Sachverhalt jedoch bekannt sein. Wichtig ist zu wissen ist u.a., aus welchem Grunde er den Hund zurückhält. Behauptet er z.B. Eigentümer zu sein oder nutzt er den Hund als „Pfand“ für z.B. die Rückzahlung eines Darlehns o.ä. Aus Ihrer Schilderung, Ihr Exfreund habe Ihnen bei der Trennung den Hund “überlassen“, schließe ich, dass es eine entsprechende Verabredung oder Vereinbarung zwischen Ihnen gibt. Zu klären ist, was genau besprochen wurde und ob es hierfür Zeugen oder andere Beweismittel gibt. Wichtig zu wissen wäre auch, wie genau Ihr Exfreund den Hund an sich gebracht hat, waren Sie z.B. dabei und haben nicht widersprochen, ist er während Ihrer Abwesenheit in Ihre Wohnung eingedrungen und hat den Hund mitgenommen, etc.? Falls noch nicht geschehen, sollten Sie Ihren Exfreund schriftlich auffordern Ihnen Ihren Hund innerhalb von einer Woche zurückzugeben. Setzen Sie ihm eine konkrete Frist und kündigen an, danach weitere Schritte einzuleiten. Versenden Sie das Schreiben als Einschreiben, um den Zugang nachweisen zu können. Sollte er sich weigern oder die Frist kommentarlos verstreichen lassen, lassen Sie die Erfolgsaussichten und die Kosten rechtlicher Schritte anwaltlich prüfen.