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Hundemisshandlung

von Sieglinde S.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich kenne eine Person, die ihrem Hund gelegentlich Fußtritte verpasst, wenn ihr der Hund im Weg ist oder etwas tut, was ihr nicht gefällt. Leider gibt es weder Zeugen, die bereit sind gegen diese Person auszusagen, noch sonst irgendwelche Beweise. Gibt es dennoch eine Möglichkeit, dieser Person den Hund wegzunehmen oder sie anzuzeigen? Im Voraus vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Sieglinde S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass der Hund nicht artgerecht gehalten wird, wenden Sie sich zum Wohle des Hundes an das zuständige Ordnungsamt mit der Bitte, die Haltungsbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten. Dass keine weiteren Personen bereit sind, dies zu bezeugen, sei es aus Angst oder sonstigen Gründen, ist leider die Regel. Zwar können Sie sich anonym an die Behörde wenden, da Sie jedoch offensichtlich die einzige Zeugin sind, wäre es für das Amt sehr hilfreich, wenn Sie Ihre Personalien angeben. Bitten Sie jedoch darum, dass Ihre Anzeige vertraulich behandelt wird. Geben Sie deutlich an, ob Sie selbst Augenzeugin der Tritte sind oder Sie dies nur vom „Hören-Sagen“ aufgrund von Erzählungen Dritter wissen. Solche sollten Sie nicht unkritisch übernehmen und als wahre Tatsache schildern.

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