zurück zur Übersicht Ausgesetzte Katze 16.10.2009 von Vivian C. Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, vor einiger Zeit habe ich an Tasso bereits geschrieben gehabt, da in meiner Praxis ein ausgesetzter und von "neuen Besitzern" aufgenommener und gesund gepflegter Kater mehrfach vorgestellt wurde. Der Vorbesitzer wurde bereits vor einem Jahr schon einmal über Tasso ermittelt. Nun ist der Vorbesitzer ohne sein Tier vor ca. 6 Monaten umgezogen. Da die neuen Besitzer, denen der Kater (krank und kachektisch) zugelaufen ist, sich sehr gut um ihn kümmern, wollen sie ihn auch gerne bei Tasso unter eigenem Namen anmelden. Dürfen sie das? Oder muß das Tier an den Aussetzer zurückgegeben werden? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob die „neuen“ Besitzer des Katers ihn bei Tasso auf den eigenen Namen anmelden dürfen ist keine juristische Frage sondern unterliegt den Bedingungen von Tasso, die Sie bitte dort erfragen. Ob der Kater an den Vorbesitzer zurückgegeben werden muss, richtet sich danach, ob er bei der Ermittlung vor einem Jahr den Kater herausgefordert hat oder ob er sich nicht um die Rückvermittlung seines Tieres gekümmert hat. Sollte er sich nicht darum gekümmert haben und den Kater tatsächlich ausgesetzt haben, spräche dies dafür, dass er sich des Eigentums an seinem Tier entledigen wollte und die „neuen“ Besitzer Eigentümer des Katers geworden sind. Eine Rückgabe könnte dann verweigert werden. Ohne die genauen Umstände zu kennen ist eine weitergehende Beantwortung leider nicht möglich. Unabhängig von der Frage nach dem Eigentum, sind die Finder durch das Aufnehmen und Versorgen des Kater über längere Zeit, jedenfalls Halter des Katers geworden und haften somit für Schäden, die er anrichtet.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob die „neuen“ Besitzer des Katers ihn bei Tasso auf den eigenen Namen anmelden dürfen ist keine juristische Frage sondern unterliegt den Bedingungen von Tasso, die Sie bitte dort erfragen. Ob der Kater an den Vorbesitzer zurückgegeben werden muss, richtet sich danach, ob er bei der Ermittlung vor einem Jahr den Kater herausgefordert hat oder ob er sich nicht um die Rückvermittlung seines Tieres gekümmert hat. Sollte er sich nicht darum gekümmert haben und den Kater tatsächlich ausgesetzt haben, spräche dies dafür, dass er sich des Eigentums an seinem Tier entledigen wollte und die „neuen“ Besitzer Eigentümer des Katers geworden sind. Eine Rückgabe könnte dann verweigert werden. Ohne die genauen Umstände zu kennen ist eine weitergehende Beantwortung leider nicht möglich. Unabhängig von der Frage nach dem Eigentum, sind die Finder durch das Aufnehmen und Versorgen des Kater über längere Zeit, jedenfalls Halter des Katers geworden und haften somit für Schäden, die er anrichtet.