zurück zur Übersicht Hotelaufenthalt 07.02.2014 von Klaus H. Hallo, ich habe ein Problem. Über Weihnachten (23.12. bis 27.12.13) waren wir mit unserem Kater in einem Hotel im Bayrischen Wald. Wir haben ordentlich gebucht mit Katze, dafür mussten wir für unseren Kater pro Übernachtung 6,00 € bezahlen. Jetzt will das Hotel von uns nach 31! Tagen Schäden von weit über 800 € ersetzt haben. Angeblich hätte unser Kater Gardinen, Sessel, Bettumrandung, Teppich zerkratzt. Uns wurde das Zimmer nicht übergeben und es wurde auch nicht bei Abreise kontrolliert. Wobei wir versichern, dass uns ja die Schäden aufgefallen wären. Unser Kater Balduin ist Hotelaufenthalte gewöhnt, obwohl er erst 1 Jahr alt ist (kastriert!), hat er schon mehrere Reisen in Hotels hinter sich und niemals gab es Ärger. Wie sollen wir uns verhalten? mfg Klaus H. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Katzenhalter sollten auch aus diesem Grund eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch die durch eine Katze verursachten Schäden abdeckt. Da Sie jedoch nur für Schäden haften müssen, die nachweislich von Ihrer Katze verursacht wurden und Sie schreiben keine Schäden gesehen zu haben und hierfür Ihre Mitreisenden als Zeugen haben, könnten Sie die Zahlung zunächst ablehnen und einen Nachweis für die Verursachung der Schäden durch Ihre Katze verlangen. Sollte das Hotel weiterhin an der Forderung festhalten, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Alternativ könnten Sie –wenn vorhanden- die Angelegenheit auch Ihrer Privathaftpflichtversicherung zur weiteren Bearbeitung übergeben, da diese nicht nur zur Regulierung berechtigter Ansprüche, sondern auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen zuständig ist. Weisen Sie die Versicherung darauf hin, dass sie keine Beschädigungen gesehen haben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Katzenhalter sollten auch aus diesem Grund eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch die durch eine Katze verursachten Schäden abdeckt. Da Sie jedoch nur für Schäden haften müssen, die nachweislich von Ihrer Katze verursacht wurden und Sie schreiben keine Schäden gesehen zu haben und hierfür Ihre Mitreisenden als Zeugen haben, könnten Sie die Zahlung zunächst ablehnen und einen Nachweis für die Verursachung der Schäden durch Ihre Katze verlangen. Sollte das Hotel weiterhin an der Forderung festhalten, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Alternativ könnten Sie –wenn vorhanden- die Angelegenheit auch Ihrer Privathaftpflichtversicherung zur weiteren Bearbeitung übergeben, da diese nicht nur zur Regulierung berechtigter Ansprüche, sondern auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen zuständig ist. Weisen Sie die Versicherung darauf hin, dass sie keine Beschädigungen gesehen haben.