zurück zur Übersicht Hundeschutzvertrag 08.02.2014 von Anette F. Sehr geehrte Frau Fries, ich versuche mich kurz zu fassen. Aus gesundheitlichen Gründen musste ich eine Kur von 3 Monaten machen. In dieser Zeit habe ich meinen geliebten Hund Gismo an einen Bekannten zur Pflege gegeben. Er hat sich wirklich liebevoll um meinen Hund gekümmert. Nun bin ich wieder Zuhause, sehe mich aber nicht mehr in der Lage, meinem Hund in allen Belangen gerecht zu werden, da ich Alleinstehend bin und keinerlei Hilfe bekomme. Der Bekannte hat mir angeboten, meinen Gismo bei sich aufzunehmen und einen Schutzvertrag zu machen. Mir ist es aber ganz wichtig, dass wenn ich diesen Schritt machen würde, ich meinen Hund auch weiter besuchen und mit ihm auch Gassi gehen dürfte. Keinen Kontakt mehr zu ihm zu haben, würde ich nicht verkraften. Meine Frage an Sie: Gibt es einen Schutzvertrag, in dem so was festgehalten ist? Und muss sich der Bekannte überhaupt an so einen Vertrag halten? Mein Hund ist hier bei TASSO regestriert, vielleicht ist es ja möglich, einen solchen Vertrag per Email zu bekommen? Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie mit Ihrem Bekannten einen Vertrag schließen wollen, da solche Absprachen in der Regel nur mündlich gemacht werden und es im Streitfall keinerlei Beweise gibt. Einen Mustervertrag kann ich Ihnen nicht an die Hand geben. Sie müssen sich zunächst überlegen, ob die das Eigentum an dem Hund behalten wollen (und damit auch weiterhin die Verantwortung und die Kosten für ihn übernehmen wollen) und ihn nur zur Pflege an Ihren Bekannten übergeben wollen, oder ob Sie ihm endgültig das Eigentum übertragen wollen (sei durch Zahlung eines Kaufpreises oder einer Schutzgebühr) oder durch Schenkung. Diese sollte dann auch entsprechend schriftlich festgehalten werden. Ob ein vertragliches regelmäßiges Besuchs- und Gassirechts wirksam ist, ist von der konkreten Formulierung abhängig, da ein pauschales jederzeitiges Besuchs- und Gassirecht z.B. unwirksam wäre und hängt auch davon ab, ob Sie sich das Eigentum wirksam vorbehalten wollen. Des Weiteren könnte über eine Vertragsstrafe zur Absicherung dieses Besuchs- und Gassirechts nachgedacht werden, deren Wirksamkeit von der Höhe und konkreten Formulierung abhängt. Wenden Sie sich daher an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht um sich beraten zu lassen, welche Klauseln möglich und notwendig sind, um Ihre Bedingungen wirksam festzuhalten. Im Sinne des Tierschutzes überlegen Sie bitte zunächst auch, ob diese Lösung eines regelmäßiges Besuchs- und Gassirechts überhaupt im Sinne Ihres Hundes ist oder ihm diese Regelung schadet, weil er z.B. darunter leiden könnte, dass Sie ihn nach jedem ihrer Besuche dort zurücklassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie mit Ihrem Bekannten einen Vertrag schließen wollen, da solche Absprachen in der Regel nur mündlich gemacht werden und es im Streitfall keinerlei Beweise gibt. Einen Mustervertrag kann ich Ihnen nicht an die Hand geben. Sie müssen sich zunächst überlegen, ob die das Eigentum an dem Hund behalten wollen (und damit auch weiterhin die Verantwortung und die Kosten für ihn übernehmen wollen) und ihn nur zur Pflege an Ihren Bekannten übergeben wollen, oder ob Sie ihm endgültig das Eigentum übertragen wollen (sei durch Zahlung eines Kaufpreises oder einer Schutzgebühr) oder durch Schenkung. Diese sollte dann auch entsprechend schriftlich festgehalten werden. Ob ein vertragliches regelmäßiges Besuchs- und Gassirechts wirksam ist, ist von der konkreten Formulierung abhängig, da ein pauschales jederzeitiges Besuchs- und Gassirecht z.B. unwirksam wäre und hängt auch davon ab, ob Sie sich das Eigentum wirksam vorbehalten wollen. Des Weiteren könnte über eine Vertragsstrafe zur Absicherung dieses Besuchs- und Gassirechts nachgedacht werden, deren Wirksamkeit von der Höhe und konkreten Formulierung abhängt. Wenden Sie sich daher an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht um sich beraten zu lassen, welche Klauseln möglich und notwendig sind, um Ihre Bedingungen wirksam festzuhalten. Im Sinne des Tierschutzes überlegen Sie bitte zunächst auch, ob diese Lösung eines regelmäßiges Besuchs- und Gassirechts überhaupt im Sinne Ihres Hundes ist oder ihm diese Regelung schadet, weil er z.B. darunter leiden könnte, dass Sie ihn nach jedem ihrer Besuche dort zurücklassen.