zurück zur Übersicht Eigentumsrecht 09.02.2014 von Nico K. Schönen Guten Tag Frau Fries, ich habe da mal eine Frage. Ich hatte mir mit meiner Ex-Partnerin eine gemeinsame Wohnung und jeder von uns hatte sich eine Katze zugelegt. Die sind zusammen aufgewachsen in den 7 Monaten. Jetzt kam es zur Trennung zwischen mir und meiner Ex. Jetzt möchte ich gern meine Katze mitnehmen, aber meine Ex-Partnerin meint, dass ich das nicht machen kann, aufgrund dass sie zusammen aufgewachsen sind, und sie würde dann zum Tierschutzverein gehen. Jetzt meine Frage: Darf ich sie mitnehmen? Ich meine, ich habe meine Katze ja hier registriert und sie bedeutet mir alles, hänge an dem Tier. LG Nico K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In § 903 BGB sind die Befugnisse eines Eigentümers geregelt: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.“ Da Sie schreiben, dass Sie sich die beiden Katzen nicht gemeinsam, sondern jeweils getrennt angeschafft haben, sind Sie Alleineigentümer Ihrer Katze und können Sie daher ungehindert bei Ihrem Auszug mitnehmen. Ob Ihre Exfreundin Recht mit der Aussage hat, dass Ihre Katze unter der Trennung von der anderen Katze leiden wird oder ob sie dies lediglich als Druckmittel benutzt, kann ich nicht beurteilen. Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch die Mitnahme Ihrer Katze bei Auszug kann ich aus Ihrer Schilderung nicht entnehmen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In § 903 BGB sind die Befugnisse eines Eigentümers geregelt: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.“ Da Sie schreiben, dass Sie sich die beiden Katzen nicht gemeinsam, sondern jeweils getrennt angeschafft haben, sind Sie Alleineigentümer Ihrer Katze und können Sie daher ungehindert bei Ihrem Auszug mitnehmen. Ob Ihre Exfreundin Recht mit der Aussage hat, dass Ihre Katze unter der Trennung von der anderen Katze leiden wird oder ob sie dies lediglich als Druckmittel benutzt, kann ich nicht beurteilen. Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch die Mitnahme Ihrer Katze bei Auszug kann ich aus Ihrer Schilderung nicht entnehmen.