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Trennung vom Ex, was ist mit dem Hund?

von Sabine M.

Hallo Frau Fries, mein Ex und ich haben uns vor 2 Jahren einen kleinen Welpen geholt. (Erst seit kurzem getrennt.) Die Erziehung, Pflege etc. habe ich durchgehend übernommen. Zwischendurch hat er gearbeitet, da habe ich es für selbstverständlich genommen, mich um sie zu kümmern. Wenn er aber Hartz 4 bezogen hat, sagte ich ihm mehrmals: Du sagst, es ist dein Hund, also kümmere dich auch drum. Von ihm kam: Keine Lust. Weder Gassi gehen, füttern, spielen oder Tierarzt hat er wahrgenommen. Lieber lässt er den Hund rein machen. Wenn sie spielen will, schickt er den Hund weg. Schlimmer noch, er ist stolz auf den Hund, dass sie Bier trinkt und scharfes Essen isst. 1 Jahr später habe ich mir eine Staff Hündin geholt. Mit ihr ist er genauso umgegangen. Irgendwann fing er dann an mich zu schlagen. Die Staff Hündin wollte mich beschützen. Sie hätte meinen Ex zwar nicht gebissen, lediglich bellte sie ihn an. Als sie auf sein "aus" nicht aufhört, trat er mehrmals den Hund zur Seite. Für mich ist das alles ein Verhalten, welches meiner Meinung nach nicht gerade zu entschuldigen ist. Zumal ich eine sehr starke Bindung zu den Hunden aufgebaut habe, sie eigentlich in den letzten 6 Monaten nur in meiner Nähe waren, ich ALLES und er NIX gemacht hat. Ich versuchte mit ihm zu reden, er sollte die Hunde doch mir überlassen. Von ihm kam: Die Große gehört dir die kleine mir. Ich finde, dass er sich nicht richtig drum kümmern kann, zumal er eh 12 Stunden aus dem Haus ist und sie dann alleine wäre. Zu allem Überfluss auch noch, hängen beide Mädels sehr aneinander. Wenn Sie mir einen Tipp geben können, was ich da am besten machen kann, bin ich Ihnen sehr dankbar. Lieben Gruß Sabine

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um ihre Chancen auf Erhalt der Hündin prüfen zu können, müßte zunächst die Eigentumslage geklärt werden, da davon ihre Ansprüche abhängen. Leider geht dies aus Ihrer Schilderung nicht eindeutig hervor, da Sie schreiben, sie hätten sich die Hündin zusammen angeschafft, später aber schreiben Sie, dass es sich um seinen Hund handele. Die Details der Anschaffung müßten daher bekannt sein und es muss geprüft werden, ob er Alleineigentümer der Hündin ist, oder Sie beide zur Hälfte Miteigentum erworben haben (gibt es einen Kaufvertrag oder einen Tierschutzvertrag, wer hat den Kaufpreis bezahlt, etc.). Hinsichtlich der Haltungsbedingungen und Fütterungsgewohnheiten könnten Sie sich an das zuständige Veterinäramt wenden, da er sowohl gegen die Tierschutz-Hundeverordnung als auch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen könnte. Das Veterinäramt kann die Haltungsbedingungen überprüfen und ihm, soweit erforderlich entsprechende Auflagen erteilen. Dies hat jedoch auf die Eigentumslage und ihre möglichen Ansprüche keinerlei Einfluß, dient aber dem Wohle der Hündin. Sie könnten zunächst versuchen sich mit ihm gütlich zu einigen und ihm anbieten ihm die Hündin abzukaufen. Sollte er sich hierauf einlassen, sollten Sie diesen Verkauf unbedingt schriftlich festhalten und wenn möglich Zeugen hinzuziehen, um ein Beweismittel in der Hand zu haben, falls er die Hündin später wieder zurückfordert.

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