zurück zur Übersicht Unrechtmäßige Beschlagnahmung eines Hundes 06.03.2014 von Michaela W. Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, uns wurde zu Unrecht ein Hund vom Veterinäramt beschlagnahmt. Es wurde bei einer Kontrolle behauptet, dass der Hund vernachlässigt werden würde, was überhaupt nicht der Fall ist. Nachbarn hatten mich beim Veterinäramt angezeigt, aus Boshaftigkeit und Neid, und weil sie mich mit anderen Mitteln versucht haben, aus der Wohnung zu mobben. Ein Nachbar möchte nämlich in meine Wohnung ziehen. Was kann ich tun, damit mein Hund wieder an mich zurück gegeben wird? Momentan befindet er sich in einem Tierheim und man verweigert mir sogar das Besuchsrecht und Auskünfte über den Gesundheitszustand meines Hundes. Vielen Dank im Voraus. MFG W. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich bei einer Beschlagnahmung um einen Verwaltungsakt handelt, haben Sie die Möglichkeit hiergegen einen Rechtsbehelf einzulegen, um diesen Bescheid überprüfen zu lassen. Ob Sie einen Widerspruch beim Veterinäramt oder direkt eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben müssen, ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die am Ende des schriftlichen Bescheids zu finden ist. Dort ist auch die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels genannt (1 Monat ab Zugang des Bescheids bei Ihnen). Diese Frist müssen Sie unbedingt einhalten, da der Bescheid nach Ablauf der Frist rechtskräftig wird, unabhängig davon, ob er inhaltlich richtig oder falsch ist! Wenden Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vor Ort um das Vorgehen des Amtes und die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs/einer Klage prüfen zu lassen und um gegebenenfalls Akteneinsicht zu erhalten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es sich bei einer Beschlagnahmung um einen Verwaltungsakt handelt, haben Sie die Möglichkeit hiergegen einen Rechtsbehelf einzulegen, um diesen Bescheid überprüfen zu lassen. Ob Sie einen Widerspruch beim Veterinäramt oder direkt eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben müssen, ergibt sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die am Ende des schriftlichen Bescheids zu finden ist. Dort ist auch die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels genannt (1 Monat ab Zugang des Bescheids bei Ihnen). Diese Frist müssen Sie unbedingt einhalten, da der Bescheid nach Ablauf der Frist rechtskräftig wird, unabhängig davon, ob er inhaltlich richtig oder falsch ist! Wenden Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vor Ort um das Vorgehen des Amtes und die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs/einer Klage prüfen zu lassen und um gegebenenfalls Akteneinsicht zu erhalten.