zurück zur Übersicht Hund älteres Semester (ca. 8 Jahre alt), Mischung aus Schäferhund und Bordercollie 07.03.2014 von Gisela B. Dieser Hund wird in einer Wohnung gehalten, 59,9 qm, bekommt kaum Auslauf, ist sehr ungepflegt und viel alleine, bekommt nur Trockenfutter, nicht genug Wasser zum Trinken. In dieser Wohnung sind zwei Erwachsene, ein 2-jähriges Kind, und im Mai kommt jetzt noch ein Baby dazu. Der Hund bleibt auf der Strecke. Jetzt hat er angefangen immer zu jaulen wie ein Wolf, weil er so viel alleine ist. Das Schärfste, was die Besitzer jetzt gemacht haben: Sie haben dem Hund ein Lernband, was zum Lernen sein soll, damit er nicht so zieht (für jüngere Hunde zum Lernen)ums Maul gebunden, so dass er nicht mehr jaulen kann. Jetzt kann er auch gar nicht mehr trinken und fressen. Ich habe mir den Hund schon öfters geholt und ausgeführt, das ist ein ganz lieber Kerl. Kann man nicht da mal was tun, damit das Tier nicht mehr leidet? Ich kann den Hund leider nicht nehmen, ich habe zwei Katzen. Die eine ist schon 18 Jahre alt und den Kater habe ich vor dem Tierheim gerettet, der ist auch schon 11 Jahre alt, den habe ich erst ein halbes Jahr. Kann man dieser Familie nicht den Hund wegnehmen und in eine Familie geben, wo er es gut hat? Ich würde mich freuen, wenn ich von Ihnen eine Antwort kriege. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenden Sie sich zum Wohle des Hundes umgehend an das zuständige Ordnungsamt oder Veterinäramt und schildern Ihre Beobachtungen, insbesondere, dass dem Hund die Schnauze zugebunden wird und bitten darum, die Haltungsbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten. Geben Sie wenn vorhanden auch weitere Zeugen an und/oder schicken Fotos mit. Bitten Sie jedoch darum, dass Ihre Anzeige vertraulich behandelt wird. Zusätzlich könnten Sie versuchen die Familie davon überzeugen, dass sie sich von dem Hund trennen und nach einem neuen guten Zuhause für den Hund suchen. Sollte die Familie den Hund tatsächlich verkaufen oder verschenken, sollten dies zur Sicherheit schriftlich geregelt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenden Sie sich zum Wohle des Hundes umgehend an das zuständige Ordnungsamt oder Veterinäramt und schildern Ihre Beobachtungen, insbesondere, dass dem Hund die Schnauze zugebunden wird und bitten darum, die Haltungsbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten. Geben Sie wenn vorhanden auch weitere Zeugen an und/oder schicken Fotos mit. Bitten Sie jedoch darum, dass Ihre Anzeige vertraulich behandelt wird. Zusätzlich könnten Sie versuchen die Familie davon überzeugen, dass sie sich von dem Hund trennen und nach einem neuen guten Zuhause für den Hund suchen. Sollte die Familie den Hund tatsächlich verkaufen oder verschenken, sollten dies zur Sicherheit schriftlich geregelt werden.