zurück zur Übersicht Diebstahl eigener Katze von Nachbarn 08.03.2014 von Nicole G. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgendes Problem: Und zwar habe ich meine Katze "Teckla" am 27.02.2014 um 16:15 Uhr zu ihrem täglichen Freigang gelassen, bevor ich auf Arbeit zur Spätschicht gefahren bin! Am Abend nach der Arbeit wollte ich meine Katze wieder rein lassen, doch sie kam nicht zurück! Eine Nachbarstochter ist gesehen worden, wie sie meine Katze angelockt hat mit Leckerbissen und dann sich meine Katze geschnappt hat und mit in die Wohnung genommen hat! Am nächsten Tag wurde die Mutter der Tochter gesehen, wie diese mit meiner Katze verschwunden ist und bis heute ist sie nicht wieder aufgetaucht, meine Katze! Daher möchte ich diese Dame anzeigen wegen Diebstahl meiner Katze! Ist dies möglich, das bei der örtlichen Polizei zu tun? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sie könnten die Strafanzeige entweder schriftlich oder persönlich auf der Wache erstatten. Da Sie schreiben, dass das Mädchen und deren Mutter “gesehen wurden“, gehe ich davon aus, dass Sie dies von Dritten zugetragen bekommen haben und nicht selbst gesehen haben. Achten Sie daher bei der Formulierung Ihrer Anzeige darauf, nur das als Tatsache zu schildern, was Sie selbst bezeugen können und kennzeichnen Schilderungen Dritter oder Vermutungen auch als solche. Da diese Augenzeugen wichtig sind, bitten Sie diese Person/en entweder direkt mit zur Polizei zugehen oder wenn Sie die Anzeige schriftlich aufgeben, dass sie Ihnen z.B. schon eine Schilderung aufschreiben, die Sie zusammen mit Ihrer Anzeige versenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sie könnten die Strafanzeige entweder schriftlich oder persönlich auf der Wache erstatten. Da Sie schreiben, dass das Mädchen und deren Mutter “gesehen wurden“, gehe ich davon aus, dass Sie dies von Dritten zugetragen bekommen haben und nicht selbst gesehen haben. Achten Sie daher bei der Formulierung Ihrer Anzeige darauf, nur das als Tatsache zu schildern, was Sie selbst bezeugen können und kennzeichnen Schilderungen Dritter oder Vermutungen auch als solche. Da diese Augenzeugen wichtig sind, bitten Sie diese Person/en entweder direkt mit zur Polizei zugehen oder wenn Sie die Anzeige schriftlich aufgeben, dass sie Ihnen z.B. schon eine Schilderung aufschreiben, die Sie zusammen mit Ihrer Anzeige versenden.