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Hund

von Jeannette J.

Bei der Verhaltensprüfung wurde der Chip meines Hundes abgelesen und die Nummer war eine ganz andere, die damals beim Tierarzt abgelesen wurde, nachdem ich den Hund übernommen habe. Da ich wusste, dass er vielleicht geklaut worden ist, habe ich bei Tasso angefragt, und der Halter war unbekannt. Die Nummer, die jetzt aber gefunden worden ist, läuft auf eine Dame in Leipzig, die den Hund seit 2009 vermisst gemeldet hat. Da ich den Hund jetzt schon über zwei Jahre habe, ist meine Frage, ob die Besitzerin jetzt einfach wieder den Hund zurück nehmen kann oder ob ich irgendwelche Möglichkeiten habe, dagegen vorzugehen, da ich den Hund natürlich nicht mehr her geben möchte. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir baldmöglichst eine Antwort zurück schreiben. Vielen Dank Jeannette

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob Sie den Hund behalten dürfen bzw. ob die ehemalige Halterin einen Herausgabeanspruch gegen Sie hat, hängt davon ab, wer von Ihnen beiden rechtmäßige Eigentümerin des Hundes ist. Da dies jedoch sehr kompliziert ist, müssten zunächst alle Einzelheiten und mögliche Beweismittel bekannt sein und geprüft werden. Wichtig ist z.B. wie Sie zu dem Hund gekommen wichtig, also z.B. von einem Tierheim mit Tierschutzvertrag, von einer Privatperson, als Fundhund etc.. Da Sie schreiben, dass Sie von einem möglichen Diebstahl des Hundes Kenntnis hatten, ist wichtig zu wissen ist, woher und seit wann Sie diese Kenntnis haben. Auch dass der Hund offensichtlich zwei verschiedene Chips trägt ist verwunderlich. Wenden Sie sich daher an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vor Ort.

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