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Rückabwicklung Kaufvertrag Hunde

von Dagmar L.

Sehr geehrte Frau Fries, ich hatte im Sommer meinen 2. Wurf Australian Shepherd. Leider wurde eine kleine Hündin von dem neuen Besitzer für 9-10 Stunden täglich alleine gelassen. Mit viel Glück konnte ich den Hund dem Besitzer abnehmen und neu vermitteln. Welches Recht auf Kostenerstattung hat der frühere Besitzer des Hundes? Er gibt mir nicht die Zucht-, Impf- und Tasso-Unterlagen. Erlischt damit sein Anspruch auf finanzielle Entschädigung? In dem Kaufvertrag habe ich allgemein formuliert geschrieben, dass der Hund artgerecht gehalten werden soll. Sollte ich diesen Punkt rassespezifischer formulieren? Habe ich ein Recht darauf, mich selber über den Zustand des Hundes zu informieren? Vielen Dank schonmal für die Bearbeitung der Email.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ohne Vorlage des gesamten Kaufvertrages bzw. der Klauseln, die eine Rückgabe bzw. Rückforderung des Hundes regeln, ist keine konkrete Antwort möglich. Des Weiteren wäre wichtig zu wissen, ob Sie dem Käufer den Kaufpreis zurückerstattet haben, um die Frage nach einer finanziellen Entschädigung des Käufers zu beurteilen. Eine rassespezifischere Formulierung der Haltungsanforderungen kann nicht schaden. Des Weiteren sollten Sie für Verstöße gegen den Vertrag über die Aufnahme einer Vertragsstrafe nachdenken. Auch das Recht, sich über den Zustand des Hundes zu informieren, besteht nicht per se sondern muss vertraglich vereinbart werden. Überlegen Sie, Ihren Vertrag anwaltlich überprüfen lassen, um künftig eine sichere Handhabe in solchen Fälle zu haben. Fordern Sie den Käufer schriftlich auf Ihnen die Dokumente, insbesondere die Zuchtunterlagen und den Impfausweis, herauszugeben.

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