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Tierquälerei und Betrug

von Patricia K.

Sehr geehrte Frau Fries, ich habe vor ein paar Wochen eine Katze von privat erworben, da meine schon vorhandene Hauskatze meiner Meinung nach etwas einsam war. Ich wollte unbedingt eine Katze und keinen Kater. Ich schaute mir also die Katze an und konnte sie auch gleich samt Impfausweis - auf Besitzerin und den Katzennamen "Tiara" und "weiblich" ausgestellt - mitnehmen. Die Vorbesitzerin gab an, dass sie für ihre Katze Tiara so wenig Zeit hätte und sie deshalb abgeben müsse. Einen Tag später, zuhause angekommen, wurde schnell klar, dass die Katze Tiara nicht gesund ist. Sie hat überall kleine Pfützen hinterlassen und es war deutlich Blut dabei. Also rasch zum Tierarzt. Lange Rede kurzer Sinn, es stellte sich nach Labortests herraus, dass sie eine schlimme Blasenentzündung hatte, mit Kotbazillen (oder wie man das auch immer nennt). Wieder ein paar Tage später, stellte sich heraus, dass Tiara gar keine Katze, sondern ein Kater ist. Der jetzt, wo seine Entzündung dank teurer Medikamente abklingt, schön überall in der Wohnung markiert. Ich möchte mal an dieser Stelle erwähnen, dass ich gutes Geld an die Vorbesitzerin gezahlt habe, die Tierarztkosten dazu... Ganz zu schweigen, was das arme Tier für Schmerzen durchgestanden haben muss, und nun kommt auch noch eine Kastration dazu! Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung, wie ich mich nun verhalten soll!? So hatte ich mir das nicht vorgestellt! Als ich die Vorbesitzerin angeschrieben habe, dass die Katze krank sei, hat sie so getan als hätte sie davon nichts gewusst und es wäre von mir eine Frechheit ihr das zu unterstellen. Die Tierärztin jedoch sagte mir, dass so eine schlimme Entzündung nicht erst seit ein paar Tagen da sein kann. Kann ich die Vorbesitzerin verklagen? Macht sowas überhaupt Sinn, oder bleibe ich auf noch mehr Kosten sitzen? MfG K.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Verhalten der Verkäuferin und der Verkauf eines Katers als Katze, samt eines falschen Impfausweises erscheint dubios. Zu Ihrer Frage nach einer möglichen Erstattung der Kosten ist Folgendes zu beachten. Ist ein verkauftes Haustier krank also “mangelhaft“ im juristischen Sinne, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er das Tier u.a. zurückgeben oder den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig davon, wovon der Käufer sich entscheidet, muss der Verkäufer allerdings –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass die Verkäuferin den Kater z.B. auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt behandeln lässt. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich aber leider nicht eindeutig, ob Sie sich vor oder erst nach der Behandlung durch den Tierarzt an die Verkäuferin gewand haben und auch nicht, ob dies ein Nachbesserungsverlangen im Sinne des BGB darstellt. Anderseits könnte die gesundheitliche Situation einen akuten Notfall darstellen, so dass es unschädlich wäre, wenn Sie die Verkäuferin nicht entsprechend aufgefordert haben. Sie sollten sich die Diagnose und die Ursache von der Tierärztin zu Beweiszwecken schriftlich bescheinigen lassen. Sollte die Verkäuferin von der Krankheit gewußt und Sie hierüber bewußt getäuscht haben, könnten Sie auch wegen arglistiger Täuschung Ansprüche gegen die Verkäuferin haben. Allein die Tatsache, dass es sich um einen Kater und nicht um eine Katze handelt, könnte Sie bereits zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen. Sie könnten dann den Kater gegen Rückzahlung des Kaufpreises an die Verkäuferin zurückgeben. Ob und welchen Kosten zusätzlich als Schadensersatz bzw. als Verwendungsersatz eingefordert werden können, müßte überprüft werden. Um zu prüfen, welches weitere Vorgehen möglich und sinnvoll ist, müssten Sie zunächst grundsätzlich entscheiden, ob Sie den Kater behalten oder vom Vertrag zurücktreten wollen, da hiervon das weitere Vorgehen abhängt. Zur weiteren Prüfung wären dann z.B. der Kaufvertrag, Ihre Korrespondenz mit der Verkäuferin, tierärztliche Unterlagen etc. zu prüfen. Erst dann können sowohl die Erfolgsaussichten, als auch das entsprechende Kostenrisiko bewertet werden.

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