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Mitnahme nach Beziehungsende

von Helge P.

Hallo, mir wurde gestern nach der Beendigung einer Beziehung der Hund weggenommen - von der Ex-Freundin. Ich habe den Aussi bezahlt, Kaufvertrag besteht auf meinen Namen, ich zahle die Steuern, habe die Rechnungen über diverse Tierarztkosten vorliegen. Wie kann ich derart weiter vorgehen. Der hund ist doch in meinem Besitz und sie hat mir diesen gestohlen!? Ich habe den kleinen Hannes bei Tasso gemeldet, auf meinen Namen, und auch schon als vermisst gemeldet. Was kann ich machen? Anwalt einschalten? Ich bin ratlos... Bitte bitte helfen Sie mir...

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihre Ex-Freundin haben und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Hierfür muss der gesamte Sachverhalt jedoch bekannt sein. Wichtig ist auch zu wissen, aus welchem Grunde sie den Hund mitgenommen hat bzw. zurückhält. Behauptet sie z.B. dass Sie ihr den Hund geschenkt haben oder nutzt sie den Hund als „Pfand“ für z.B. die Rückzahlung eines Darlehns o.ä. Zu prüfen ist zunächst, ob Sie Alleineigentum erworben haben oder ob Sie beide Miteigentümer des Hundes geworden sind. Des Weiteren muss geklärt werden, ob es eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Ex-Freundin über den Verbleib des Hundes gibt und wie die “Wegnahme“ stattgefunden hat, da wichtig ist, ob Sie dabei waren und nicht widersprochen haben oder ob sie den Hund z.B. während Ihrer Abwesenheit aus der Wohnung geholt hat, etc. Bevor Sie ein Gericht einschalten, sollten Sie sich über die Kosten und die Erfolgsaussichten anwaltlich beraten lassen, da Sie zum einen beweisen müssen, dass Sie der Alleineigentümer des Hundes sind. Die geschilderten Umstände (Kaufvertrag, Rechnungen, Registrierung bei TASSO) sind zwar wichtige Indiz dafür, ob diese jedoch ausreichen einen verbindlichen Eigentumsnachweis in einem Gerichtsverfahren zu führen, kann nicht pauschal bewertet werden. Problematisch ist leider auch die Tatsache, dass Ihre Ex-Freundin den Hund in ihrem Besitz hat, da das Gesetz in § 1006 BGB die Vermutung aufstellt, dass der Besitzer auch gleichzeitig rechtmäßiger Eigentümer ist. Diese Vermutung kann man jedoch theoretisch widerlegen, indem man das eigene Eigentum zu 100% beweisen kann. Dies ist jedoch aus meiner Erfahrung oft leider nur sehr schwer möglich und hängt letztlich von der Ansicht des zuständigen Gerichts ab. Sie sollten Ihre Ex-Freundin umgehend schriftlich auffordern, Ihnen den Hund unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche zurückzugeben. Versenden Sie den Brief zu Beweiszwecken per Einschreiben, setzen Sie ein konkretes Datum des Fristablaufs ein und kündigen weitere rechtliche Schritte nach Ablauf der Frist an. Zusätzlich könnten Sie auch eine Strafanzeige erstatten und einen Strafantrag stellen. Spätestens nach Fristablauf sollten sich anwaltlich beraten und/oder vertreten lassen.

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