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Zuschuss für Hund

von Sieglinde S.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich leide seit einigen Jahren unter Depressionen und hatte keinen Kontakt zu anderen Personen. Nun habe ich mir vor einem Jahr meinen sehnlichsten Wunsch erfüllt und mir eine Yorkshire Terrierhündin (3 Jahre) gekauft. Seit ich meine Hündin habe, geht es mir deutlich besser. Ich habe viel Kontakte und gehe regelmäßig raus - was ich vorher selten tat. Ihre Anwesenheit tut mir sehr gut. Meine Hündin ist für mich Therapie, auch wenn sie keine Ausbildung als Therapiehund hat. Sie gibt meinem Leben einen Sinn und zeigt mir auf ihre Art, dass sie mich mag. Leider ist der Unterhalt wesentlich teuer als ich dachte und ich habe oft ein finanzielles Problem. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung Zuschüsse zu bekommen? Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Sieglinde S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich freue mich, dass Sie durch Ihre Hündin wieder mit Menschen in Kontakt zu treten und Lebensmut haben. Da in Deutschland jedoch nur ausgebildete Blindenhunde anerkannte „Hilfsmittel“ im Sinne des fünften Sozialgesetzbuches (§ 33 SGB V) mit den entsprechenden finanziellen und „alltäglichen“ Folgen, wie z.B. das erlaubte Betreten eines Supermarktes mit dem Hund, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Zuschüsse der Krankenkasse und/oder der Rentenversicherung. Dennoch sollten Sie sich die positive Wirkung und die Erforderlichkeit der Hundehaltung auf Ihre Gesundheit fachärztlich schriftlich bescheinigen lassen und damit bei den genannten Stellen versuchen, entsprechende Zuschüsse zu erhalten.

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