zurück zur Übersicht Streit um Hund 22.04.2014 von Natalie H. Hallo, meine Frage ist: Mein Ex-Freund und ich hatten zusammen ein Hund. Haben uns kürzlich getrennt, der Hund ist auf meinen Namen gechipt und auf seinen angemeldet, aber nicht bezahlt und wir hatten einen Schenkungsvertrag (ich war 15 oder 16 als ich den Vertrag unterschrieben habe), aber den finde ich leider nicht mehr wieder. Habe nur eine Sprachaufnahme, wo er gesagt hat, falls wir uns trennen, dass der Hund mir gehört. Nun ist meine Frage, wem der Hund gehört und ob ich die Möglichkeit habe, den Hund zu mir zu holen, da sie auch sehr auf mich fixiert ist. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Auf wen der Hund registriert ist, ist für sich allein kein Eigentumsnachweis. Leider lassen sich aus Ihrer Schilderung wichtige Dinge nicht entnehmen, z.B. wie es dazu kam, dass Ihr Exfreund den Hund mitnehmen konnte (waren Sie damit einverstanden oder geschah dies gegen Ihren Willen), gab es mündliche Absprachen etc. Dies ist jedoch wichtig zu wissen. Zudem sind die Details des angesprochenen Schenkungsvertrages sowie die genauen Umstände der Schenkung zu prüfen, also wer die Beteiligten dieses Vertrages sind und wie alt genau, Sie zu diesem Zeitpunkt waren, da dies auf die Wirksamkeit Einfluß haben könnte. Grund ist § 11 c Tierschutzgesetz: „Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.“ In Ihrem Fall ist daher eine ausführliche anwaltliche Prüfung und Beratung notwendig, um zu klären, ob Sie überhaupt Eigentümerin bzw. Miteigentümerin des Hundes (geworden) sind und ob Sie dann einen entsprechenden Herausgabeanspruch haben könnten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Auf wen der Hund registriert ist, ist für sich allein kein Eigentumsnachweis. Leider lassen sich aus Ihrer Schilderung wichtige Dinge nicht entnehmen, z.B. wie es dazu kam, dass Ihr Exfreund den Hund mitnehmen konnte (waren Sie damit einverstanden oder geschah dies gegen Ihren Willen), gab es mündliche Absprachen etc. Dies ist jedoch wichtig zu wissen. Zudem sind die Details des angesprochenen Schenkungsvertrages sowie die genauen Umstände der Schenkung zu prüfen, also wer die Beteiligten dieses Vertrages sind und wie alt genau, Sie zu diesem Zeitpunkt waren, da dies auf die Wirksamkeit Einfluß haben könnte. Grund ist § 11 c Tierschutzgesetz: „Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.“ In Ihrem Fall ist daher eine ausführliche anwaltliche Prüfung und Beratung notwendig, um zu klären, ob Sie überhaupt Eigentümerin bzw. Miteigentümerin des Hundes (geworden) sind und ob Sie dann einen entsprechenden Herausgabeanspruch haben könnten.