zurück zur Übersicht Hund vom Ex-Freund mitgenommen und weitervermittelt 21.10.2009 von Marion U. Hallo, Meine Tochter hat ein Problem . Die Beziehung mit ihren Ex-Freund ist vor einiger Zeit auseinander gegangen . Aus dieser Beziehung ging ein Schäferhund hervor. Er ist jetzt ca 1 1/2 Jahre alt und sehr groß. Wurde vor ungefähr 2 Monaten, als der Ex Freund schon bereits in einer anderen Beziehung lebte,von ihn einfach abgeholt und nicht mehr wiedergebracht . Mit der Begründung , sie könne sich nicht um ihn richtig kümmern .Hat auch keinen Kontakt mehr zu meiner Tochter augebaut. Wenig später gab er ihr die Mitteilung , das er das Tier weggeben hat, weil er keine Zeit mehr dafür hat . Der Name meiner Tochter aber steht im Heimtierausweiß und auch auf den Cip . Wer muß denn jetzt haften , wenn das Tier einen Schaden anrichtet . Für die Beantwortung der Frage wäre ich sehr dankbar . mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich haftet der Halter des Hundes für alle Schäden, die das Tier anrichtet. Halter ist jeder, der –vereinfacht gesagt- über das Tier bestimmen kann und aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt. Daher können auch mehrere Personen Halter eines Hundes sein und müssen daher auch gemeinsam für die entstanden Schäden haften. In Ihrem Fall hat der Ex-Freund Ihrer Tochter jedoch dauerhaft den Besitz an dem Hund entzogen, so dass die Haftung Ihrer Tochter unter Umständen ausgeschlossen sein könnte. Falls eine Hundehalterhaftplichtversicherung besteht, sollte diese über den Verlust des Hundes informiert werden. Theoretisch könnte Ihre Tochter gegen ihren Ex-Freund Strafanzeige erstatten, ob dies jedoch sinnvoll ist oder die Fronten nur noch weiter verhärtet, sollte gut abgewogen werden und kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich haftet der Halter des Hundes für alle Schäden, die das Tier anrichtet. Halter ist jeder, der –vereinfacht gesagt- über das Tier bestimmen kann und aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt. Daher können auch mehrere Personen Halter eines Hundes sein und müssen daher auch gemeinsam für die entstanden Schäden haften. In Ihrem Fall hat der Ex-Freund Ihrer Tochter jedoch dauerhaft den Besitz an dem Hund entzogen, so dass die Haftung Ihrer Tochter unter Umständen ausgeschlossen sein könnte. Falls eine Hundehalterhaftplichtversicherung besteht, sollte diese über den Verlust des Hundes informiert werden. Theoretisch könnte Ihre Tochter gegen ihren Ex-Freund Strafanzeige erstatten, ob dies jedoch sinnvoll ist oder die Fronten nur noch weiter verhärtet, sollte gut abgewogen werden und kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden.